Mindestmietdauer- wann kann ich frühestens kündigen?
Ich habe einen Mietvertrag zum 01.11.2022 mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren unterschrieben. Ich würde gerne ausziehen, ab wann darf ich frühestens kündigen?
Im Vertrag steht drin:
Das Mietverhältnis beginnt zum 01.11.2020
1.Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist
- auf 7 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 5 Jahre verstrichen sind,
-auf 9 Monate wenn seit der Überlassung des Wohnraums mehr als 8 Jahre verstrichen sind.
Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.10.2022 zulässig.
Könnte ich zum 01.09. kündigen, dann wäre nach Ablauf der 3 Monate der 01.11. dann hätte ich ja die zwei Jahre Mindesmietdauer in der Wohnung gewohnt.
Ich habe einen Mietvertrag zum 01.11.2020 mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren unterschrieben.
3 Antworten
Ich gehe nal davon aus, dass Du einen Mietvertrag mit Beginn 01.11.2020 und nicht, wie im ersten Satz, 2022 hast.
"Könnte ich zum 01.09. kündigen, dann wäre nach Ablauf der 3 Monate der 01.11. dann hätte ich ja die zwei Jahre Mindesmietdauer in der Wohnung gewohnt."
Nein, da vom 01.09. bis 01.11. nur zwei Monate vergehen.
Und Du verwechselst "am soundsovielten kündigen" mit "zum soundsovielten kündigen"
Um bereits ab Ablauf der Mindestmietzeit keine Miete mehr zahlen zu müssen, hättest Du spätestestens AM 31.07.2023 (+ 3 Werktage, siehe unten) ZUM 31.10.2023 kündigen müssen.
Jetzt kannst Du nur noch ZUM 30.11.2022 kündigen - das musst Du dann aber auch sofort machen.
Tatsächlich zählt ein Monat dann noch zur Kündigungsfrist, wenn Du bis zum 3. Werktag dieses Monats kündigst. Der dritte Werktag des September 2022 ist Samstag, der 03. September - an dem Tag muss die Kündigung nachweislich beim Vermieter ankommen.
"Aber wenn ich doch zum 3. eines Monats kündige zählt der Monat doch mit oder nicht?!"
Dann wäre ich zum 01.11. raus"
Hä, nein, natürlich nicht, wieso auch? Der nächste 3. eines Monats ist der 3.09., dann zählt der September mit. Dann kommt der Oktober - macht zusammen 2 (in Worten: zwei) Monate. Fehlt also noch einer- der November.
Somit hast du die Kündigungsfrist bereits verpasst, denn die wäre am 31.07. gewesen. Wenn du jetzt kündigst, endet dein Mietvertrag am 30.11.
11 - 9 ist immer noch 2 !
Was ist hieran nicht zu verstehen?
"Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.10.2022 zulässig.
damit ist der 01.09.2022 ausgeschlossen!
Zum 31.10. oder später ist möglich, aber nicht früher!
Zum 31.10. + drei Monate Kündigungsfrist? Also raus wäre ich dann am 31.01.23?
Sorry, kenne mich mit den ganzen Vertragsklauseln nicht aus.
Aber wenn ich doch zum 3. eines Monats kündige zählt der Monat doch mit oder nicht?!
Dann wäre ich zum 01.11. raus