Hallo, mein Mann hat Epilepsie und ist momentan krank geschrieben. Hat er Anspruch auf die gesetzl. BU-Rente, wenn er 1960 geboren ist. Das war ja die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Oder fällt er in das neue Schema der teilweisen Erwerbsminderungsrente mit den verschiedenen Stunden (bis 3 Std./ 3-6 Std. üb. 6 Std.) Früher hatte man doch ein Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente, nur wenn man den Beruf nicht mehr ausüben konnte. Mit der Diagnose "Epilepsie" darf er nicht mehr als Zimmermann arbeiten, kann aber andere Tätigkeiten (falls er was findet mit 53 Jahren!) noch ausüben. Steht ihm da die halbe Erwerbsminderungsrente zu? Danke schon mal für die Antworten!
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