Erwerbsminderungsrente beantragt - Minijob annehmen?

2 Antworten

Hallo engelchen85,

Du darfst neben einer vollen Erwerbsminderungsrente (ab Januar 2013 ) im Monat bis zu 450 Euro verdienen. Zweimal im Jahr ist sogar ein Verdienst von bis zu 900 Euro möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.

Bei einer Rente wegen z.B. teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher.

Der mögliche Hinzuverdienst wird individuell berechnet und Dir im Rentenbescheid mitgeteilt.

Also wenn Du erst einmal die 450,- Euro Grenze beachtest, kann nichts passieren ! K.

Auch während der Rentenantrag läuft, ist es kein Problem einen Minijob auszuüben. Da Du unterhalb der Stunden bleibst, die Du bisher gearbeitet hast, kann Dir niemand daraus einen Strick drehen.

Übrigens: Je länger es mit dem Bescheid dauert, um so größer kann die Hoffnung auf Bewilligung sein. Abgelehnt wird schneller ;-))