Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

Ausbildung, Kündigung, Rückzahlung, Ausbildungskosten, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag
Verlustvortrag Werbungskosten verpufft?

Hallo, ich freute mich, dass ich Ausbildungskosten, die mir durch mein Studium entstanden sind solange vortragen kann, bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekommen kann, wenn ich festes Einkommen erziele. Aber das ist jedoch nicht so gelaufen, wie ich es mir vorgestellt habe.

Zu meiner Situation: Ich war bis dieses Jahr im April Student und habe fleißig meine Verluste jedes Jahr vorgetragen. Letztes Jahr 2015 habe ich ein Praktikum begonnen, für das ich in eine neue Stadt gezogen bin. Dadurch konnte ich eine Umzugskostenpauschale sowie jedes Jahr die Studiengebühren als Werbungskosten in meine Steuererklärung eintragen (ca 950 Euro). Diese Verluste wollte ich wie jedes Jahr weiter vortragen.

Ich habe in 2015 ca 4000 Euro durch Praktika verdient, indem ich jeden Monat ca 500 Euro monatlich verdient habe.

Nun wurden jedoch die 950 Euro in der Steuererklärung von den Einkünften abgezogen (Pauschbetrag von 1000 Euro) und sind verpufft, ohne dass ich sie weiter vortragen konnte.

Für die 4000 Euro (monatl. ca 500 Euro) hätte ich lange keine Lohnsteuern gezahlt, sodass ich das schon sehr fragwürdig finde. Warum sollte ich sonst meine Verluste vortragen, wenn ich am Ende eh keine Lohnsteuern zahlen muss und hierdurch bei wenig Einkommen, die Verluste verpuffen, weil sie irgendwie beim Einkommen abgezogen werden, was eh nicht versteuert wird?

Ist das alles richtig so und wenn nicht, was kann ich machen, um meine Verluste geltend zu machen bzw. noch weiter vorzutragen bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekomme?

Danke für jede Antwort!

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