km-Pauschale bei Umwegen (Dienstreisen)?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Kilometer-Pauschale bei der Einkommenssteuererklärung. Ich mache seit Anfang an meine Steuererklärung selber und weiß ungefähr, was ich absetzen kann und darf. Ich hätte trotzdem eine Frage zur Pendlerpauschale.

Ich weiß, dass ich bei der Pendlerpauschale zur ersten Tätigkeitsstätte nur den einfachen kürzeren Weg oder einen verkehrsgünstigeren längeren Weg angeben kann. Bei Dienstreisen sollte es genauso sein.

Nun zum Sachverhalt:
Ort A ist Wohnort,
Ort B ist 1. Tätigkeitsstätte,
Ort C ist Ablösestelle 1 und
Ort D ist Ablösestelle 2.

Ort A liegt zwischen Ort B und D. In beiden Richtungen fahre ich mit dem Auto zirka 25-30 km bzw. 25-30 Minuten. Ort C ist nur mit dem Autoverkehr zirka 70 Kilometer entfernt.

Am vergangenen Montag war ich auf den Weg nach Ort C. Hier fuhr ich mit dem Auto von Ort A nach B, um von Ort B nach C mit dem Auto zufahren. Leider erkrankte die Kollegin in Ort D, weshalb ich im Sinne des Unternehmens nach Ort D gefahren bin. So habe ich unsinnig 56 Kilometer aufs Auto gefahren und unsinnig CO2 ausgestoßen.

Mein Arbeitgeber möchte meine Mehrkilometer nicht bezahlen und sagt mir, dass ich die Kilometer über die Einkommenssteuererklärung einreichen soll - es ist schließlich mein tägliches Risiko. Mein Wissenstand siehe oben.

Wie sieht es aber rechtlich aus? Ich habe für die Fahrt von Ort A nach Ort D zirka 117 Kilometer verfahren und war insgesamt 2 Stunden unterwegs. Obwohl ich im Normalfall maximal 50 Kilometer und eine Stunde Fahrtzeit benötige. Hier muss ich auch nicht über Ort B oder C fahren. Von Ort A muss ich entweder nach links für Ort D oder nach rechts für Ort B abbiegen.
Könnte ich hier in Erklärungsnot beim Finanzamt kommen oder könnte dies sogar nicht erstatte werden?

Finanzamt, Steuererklärung, Arbeitsweg, Pendlerpauschale
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz

Meistgelesene Fragen zum Thema Arbeitsweg