Falschparken von Gästen?

3 Antworten

Nein.

Du hast danach aber den Ärger mit den Nachbarn

Chris463 
Fragesteller
 21.04.2024, 20:20

Okay vielen dank für die schnelle Antwort. Naja der grünstreifen gehört dem Amt der Nachbar will nur Rasen mähen.

0

Solange Du nicht die Gäste fälschlich darüber informiert hast, dass auf dem Grünstreifen problemlos geparkt werden kann, gibt es keine Haftung für Falschparken auf Deiner Seite. Verantwortlich sind letztendlich die Fahrer der Fahrzeuge.

Nur für den Fall, dass Du den "Parkplatz" als solchen fälschlich für die Gäste als ok ausgewiesen hast, bestünde ein Anspruch der Gäste auf Schadensersatz gegen Dich.

Wenn der Grünstreifen "dem Amt" gehört, nehme ich mal an, es handelt sich um öffentlichen Grund. Warum will der Nachbar den Rasen dort mähen? Ist er dazu verpflichtet oder hat er ein Nutzungsrecht für den Grünstreifen?

Ein Unterlassungsanspruch gegen Parkende wäre durch den Grundstückseigentümer (und das ist wohl nicht der Nachbar) durchzusetzen. Der Nachbar scheint mir hier nur ein "Unbeteiligter" Dritter zu sein, der womöglich nicht einmal einer Erfüllungspflicht für das Mähen unterliegt, sondern das nur durchführt, weil er selbst das möchte.

Handelt es sich um öffentlichen Grund, kann auf dem Grünstreifen sogar das Parken zulässig sein. Das wäre genau zu prüfen.

Außer, dass Du u.U. anschließend mit den Nachbarn "Knies" hast, hast Du rechtlich betrachtet nichts zu befürchten.