Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
KFW Zinsaufschub beantragen?

Hallo Guten Tag,

Ich müsste ja leider mein Studium beenden.

Und habe jetzt zu einem anderem Studium gewechselt (Nur KF).

So damit endet auch der KFW Kredit für mich .

Ich habe den KFW Kredit für 6 Semester gehabt 24050€. Da ich ihn damals auf Rat hin nur zur Absicherung genommen habe, habe ich das Geld zum größten Teil unberührt auf dem Konto. Desweiteren habe ich das so geregelt gehabt das die Zinsen immer abgezogen wurden.

Bis auf während Corona das war aber nicht meine Entscheidung ,das haben die entschieden, ich konnte nichts dagegen machen.

So ich habe ca.23000 € von dem Geld noch übrig. Jetzt weiß ich aber nicht was passiert, Bafög wird wahrscheinlich noch 1-2 Monate dauern.Dann bekomme ich für Oktober oder November - bis ... Eine Rückzahlung Plus das seit Mai die S KV selbst bezahle davon bekomme ich auch ne Rückzahlung.

Also müsste ich auf jeden Fall über 24000€ liegen.

Ich weiß aber nicht was passiert Bafög braucht bestimmt noch was . Plus ich werde Bafög nur noch für 1-2 Jahre bekommen (aber vorraussichtlich noch 3 Jahre studieren wenn ich es nicht schaffe mein Studium auf zwei Jahre zu verkürzen.

Mir wurde gesagt das der Leistungsnachweis nur im Ergänzungsfach geprüft wird und das KF irgendwann später,ich weiß aber nicht wie das Bafögamt das meint weil ich kann im Ergänzungsfach höchstes 54 Cps kriegen. Mein Ergänzungsfach werde ich in den nächsten zwei Semestern wenn nichts schief geht beendet haben.

So jetzt wurde mir bei der KFW gesagt das die Karenzphase 23 Monate dauert .Und ich einen Zinsaufschub beantragen soll,sodass ich die Zinsen jetzt nicht monatlich bezahlen muss,sondern auch erst frühestens in 23 Monaten.

Wie viele Zinsen muss ich denn ungefähr im Monat zahlen wenn ich den Zinsaufschub nicht mache ? Sind das mehr als 100€?

Ich habe im KFW Portal leider nichts dazu gefunden und der von der Hotline könnte auch nur schätzen ,kennt sich damit vielleicht jemand aus?

Ich habe wenn ich Bafög bekomme abzüglich aller monatlicher Kosten (Miete,KV,WLAN,Essen ,Trinken,Strom , Semesterbeitrag) monatlich 100-150€ übrig für Kleidung oder was mit Freunden machen und KFW.

Jetzt habe ich aber vor ein paar Wochen erfahren das Strom sich erhöhen soll ich weiß aber noch nicht wie viel.Und von Gas habe ich noch nichts gehört . Ich denke Mal da wird aber auch bald was kommen.

Wäre es in Anbetracht dessen und das ich nicht weiß ob ich 1 oder 2 Jahre noch Bafög bekomme .Besser wirklich diesen Zinsaufschub zu machen?

Vorallendingen weil mir gesagt wurde dass man die Zinsen sich steuerlich zurück holen kann,sodass mein Betrag nicht über die 24050€ drüber geht. Und ich mir dementsprechend keine Sorgen machen bräuchte wenn ich den Zinsaufschub beantrage. Stimmt das wirklich so?

Dann wäre der Zinsaufschub ja sicherer .

Und ja ich weiß das es am besten wäre mir einen Job zu suchen. Das habe ich auch versucht (und würde es auch gerne um Berufspraxis zu bekommen)das Problem ist leider ich habe täglich Uni ,da die Veranstaltungen echt mies gelegt sind.

Studium
Duales Studium bei der Stadt nicht bestanden was nun?

Hallo meine Situation ist etwas kompliziert und ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
ich habe letztes Jahr im September ein Studium bei der Stadt X angefangen und dieses leider im Mai (diesen Jahres) durch eine verhauene Prüfung (auch beim 2. Versuch) beenden müssen.
Zum Glück kann ich im September eine Ausbildung bei der selben Stadt anfangen und bin auch sehr happy darüber.
Nun ergeben sich jedoch einige Fragen…

Für die Übergangszeit von Juni- August habe ich keine Arbeit mehr… Da ich die Länge des Studiums privat versichert bin und mich direkt zu Anfang der Ausbildung wieder privat versichern muss steht die Frage mit der passenden Versicherung im Raum …

Wie stelle ich das mit der Versicherung an? Kann ich ggf Privat Versuchert bleiben?
Wäre ein Teilzeitjob oder 450€ Job sinnvoller?
wie würde ich finanziell die 450€ + Kindergeld aufstocken?(würde zusammen gerade so für die Miete (ohne Fixkosten) reichen)

Zudem gibt es eine weitere Baustelle…

Seit 3 Jahren leide ich an einem seltenen Defekt im Knie welcher mir tägliche schwätzen bereitet und ich die Zeit zwischen Studium und Ausbildung eventuell für eine Operation nutzen würde. Dabei müsste ich ca mit einer Genesung von ca 6-8 Wochen rechnen.
wenn ich mich hierfür entscheiden würde, könnte ich jedoch nicht arbeiten und meine Miete, Fixkosten, Versicherungen , etc. nicht bezahlen.
Primär würde ich eigentlich gerne nicht auf Arbeitslosengeld zugreifen müssen, jedoch fällt mir für die Variante mit der Knieoperation keine andere Lösung ein.
habe mir aus Interesse mal die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld angeschaut, jedoch glaube ich, dass es mir nichtmal zu stehen würde, da ich nur von September 2021 bis Mai 2022 Steuern bezahlt habe.

Ich hoffe wirklich sehr, dass mir hier jemand helfen kann und bin unglaublich dankbar für jeden Tipp und hilfreichen Kommentar!


Knie Operation 100%
450€ Job 0%
Teilzeitjob 0%
Studium, Arbeitslosengeld
Verlustvortrag bei Masterstudium nicht anerkannt. Konsekutiver Master = Teil der Erstausbildung?

Hallo liebe Community,

ich habe im vergangenen Jahr, nach Ende meines Studiums (Lehramt Bachelor und Master), einen Verlustvortrag für die Jahre 2012 - 2018 eingereicht. In den entsprechenden Steuerbescheiden heißt es hierzu: "Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie das Karlsruher Gericht mitteilte (Beschluss vom 19.11.2019 Az. 2 BvL 22/14 bis 2 BvL 27/14).

Soweit so klar! In den Bescheiden wurde darüber hinaus aber noch erwähnt, dass ich der Aufforderung, Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten, nicht nachgekommen sei. Also erhob ich Einspruch gegen die Einkommenssteuerbescheide (Ende 2015 - Anfang 2018), um wenigstens das Masterstudium steuerlich geltend machen zu können. Außerdem bezog ich Stellung zu den folgenden Anfragen:

  • Nachweise für die Aufnahme des Bachelor-/Masterstudiums (z.B. Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise der jeweiligen Studiengebühren 2012 - 2018
  • Glaubhaftmachung der Anzahl der Tage, an denen die Universität im jeweiligen Jahr aufgesucht wurde, anhand geeigneter Nachweise (z.B. Stundenpläne)
  • Nachweise für die im jeweiligen Jahr geltend gemachten Telefonkosten (z.B. Verträge)

Hierauf folgte ein Schreiben, dass klarstellte, das gemäß § 9 (1) S. 1 EStG Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Einhaltung der Einnahmen seien. Dies gelte gemäß § 9 (6) EStG bei Aufwendungen für das Erststudium nur dann, wenn im Vorfeld bereits ein Erststudium oder eine Erstausbildung stattgefunden habe. Außerdem sei das konsekutive Masterstudium laut Urteil des BFH vom 03.09.2015 - VI R 9/15 Teil der Erstausbildung.

Wie ist eure Meinung hierzu? Ist mein Masterstudium tatsächlich als Teil des Erststudiums zu verstehen und demnach nicht als Werbungskosten, sondern lediglich als Sonderausgaben abziehbar?

Ich wäre über jeden Tipp/ für jede Hilfe dankbar! Das entsprechende Schreiben vom Finanzamt kann nachfolgend eingesehen werden.

Seite 1: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite1.jpg

Seite 2: https://www.bildhost.com/images/2020/05/12/Schreiben_FA_Seite2.jpg

Beste Grüße
kewaba_1990

Studium, Finanzamt, Steuererklärung, Verlustvortrag
Jura oder lieber Dipl. Finanzwirt?

Hallo liebe finanzfrage,

ich habe vor kurzen mein Abi überaus gut beendet. Mit dem Ende der Schullaufbahn kam auch die Frage hoch, was ich nach der Schule machen sollte. Ich war leider komplett planlos/lost und hatte eigentlich nicht wirklich viele Ideen was ich machen sollte. Mein Talent lag in der Schule immer beim Thema Sozialwissenschaften wo ich auch stolz 15 Punkt im LK hatte, doch Rechtswissenschaft konnte ich mir auch immer gut vorstellen und bietet auch bessere Karierechancen.

Nach etwas längerer Zeit (indem ich nicht viel vorlegen konnte) haben meine Eltern mich dazu gebracht mich für eine duale Ausbildung zum Dipl. Finanzwirt (Beamte gehobener Dienst im Finanzamt) zu bewerben, wo ich auch sofort angenommen wurde. Allerdings hab ich mich zeitgleich auch für Jura an meiner Lieblings-Uni beworben und vor ein paar Tagen eine Zusage erhalten. Jura ist dort heiß begehrt und ich kenne auch viele Bekannte die abgelehnt wurden. Meine Eltern sind weiterhin für das duale Studium, ich allerdings unentschieden.

Ich bin seitdem hin- und hergerissen. Mein Herz möchte eigentlich Jura studieren, doch das Beamtentum finde ich auch sehr verlockend und Finanzwirt ist doch eigentlich am Thema Jura nah dran oder? Zudem kommt die Finanzierung, bei der dualen Ausbildung wird man bezahlt beim Studium nicht. Meine Eltern verweisen darauf, dass man nach 4 Jahren ebenfalls im Rahmen eines Förderungsprogramm des Finanzamtes Jura studieren kann. Man würde dann in den höheren Dienst aufsteigen, müsste allerdings während des Studiums immer noch Teilzeit bei der Behörde arbeiten. Könnte ich nicht einfach 6 Jahre lang Jura studieren und mich dann für den höheren Dienst bewerben? Das wäre zwar viel riskanter als der abgesicherte Beamtenweg aber schneller.

Wie gesagt ich bin eigentlich immer noch planlos und habe das Gefühl, dass mir das nach dem Abi alles viel zu schnell geht. Wisst ihr wo ich Hilfe zu diesem Thema finden könnte? Oder was für eine junge aufstrebende Person besser ist? Jura oder Dipl. Finanzwirt?

Beantworte gerne weitere Fragen in den Kommentaren.

Studium, Ausbildung, Finanzamt, Recht