Wie wird Urlaub berechnet?
Ich habe vor Kurzem in einer Firma zu arbeiten begonnen, bei der wöchentlich wechselnd im Schichdienst gearbeitet wird (Früh-, Spät- und Nachtschicht). Hierfür erhalten wir steuerfreie Schichtzuschläge, die das monatliche Grundgehalt deutlich aufbessern. Wenn man nun Urlaub nimmt, hat man dann Anspruch auf diese Schichtzuschläge, oder bekommt man dann nur das Grundgehalt bezahlt? Wie ist das gesetzlich geregelt?
2 Antworten
also schichtzuschläge werden immer und grundsätzlich NUR gezahlt, wenn man auch tatsächlich gearbeitet hat.
wenn ich in urlaub gehe, dann fallen für mich alle schichtzuschläge weg,da ich auch nicht gearbeitet habe. ist ja so auch korrekt.
tarifvertraglich kann es sein das der betriebsrat mit der firmenleitung etwas anderes aushandelt, aber sicherlich nicht das "durchbezahlen" von schichtzulagen.
bei krankheit werden diese ja auch nicht bezahlt. das ist nunmal so.
Es gibt den sogenannten "Schnittlohn"
Beispiel (zur vereinfachung leicht zu rechnende Zahlen).
Stundenlohn 20,- Euro, Normaltunden 160 mtl.
160 Stunden x 20 = 3.200,- Schichtzulagen 160,- Sontige zulagen 320,- ingesamt 3.680,- geteilt durch 160 ist der Schnittlohn 23,- Euro.
Das für die letzten 3 Monate berechnet wird dann für Lohnfortzahlung und für Urlaubslohn angewandt.
also 10 Tage Urlaub wären dann 80 Std. a 23,- Euro.