Darf mein Chef spontan am Anfang entscheiden Samstags den Betrieb zu schließen?
Hallo, folgende Situation. Aufgrund der momentan Situation was den Shutdown betrifft, ist dementsprechend wenig zu tun. Wir haben ein 2 Schicht System, in der wir in der Spät Woche 5 Arbeitstage haben und in der Früh Woche 6 Arbeitstage.
Jetzt ist es so das uns in den letzten beiden Früh Wochen, am Anfang der jeweiligen Woche mitgeteilt wurde, das Samstags der Betrieb schließt und wir Urlaub abgezogen bekommen. Nun ist für die 3 Früh Woche in Folge angekündigt worden, das Samstag wieder geschlossen wird und noch einen Urlaubstag verlieren.
Soweit ich weiß, muss der Chef das weit im vor raus bekanntgeben, wann er gedenkt die Firma an speziellen Tagen ganz zu schließen. Es entspricht doch sicher nicht der Gesetzgebung, dies immer so von Woche zu Woche festzulegen, oder gibt es da evtl. Ausnahmen die mir nicht bekannt sind?
An wen könnte ich mich ggf. wenden, außer einem Anwalt um sich dagegen zu wehren, sollten diese Anordnungen der Betriebsferien nicht der Gesetzgebung entsprechen?! Vielen Dank schon mal im vor raus! :)
2 Antworten
Jetzt ist es so das uns in den letzten beiden Früh Wochen, am Anfang der jeweiligen Woche mitgeteilt wurde, das Samstags der Betrieb schließt und wir Urlaub abgezogen bekommen.
Das ist nicht zulässig .... möchte der AG derzeit .... "Coronabedingt" ..... die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter kürzen, so muss er Kurzarbeit anmelden.
Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Arbeitnehmer zulässig ... einseitig geht nicht.
Urlaubsansprüche dienen der Erholung / Regeneration der Mitarbeiter und sind nicht dazu gedacht das Risiko eines Arbeitgebers zu minimieren.