Wie viel Unterhalt steht mir zu?
Hi, ich bin 18 und lebe mit meiner Zwillingsschwester bei meinem Vater. Ich fange eine Ausbildung am 1.9.23 an und verdiene ca 800€ Brutto….habe noch einen minijob und bekomme davon nochmal ca 180€ netto. Meine Mutter ist verheiratet und verdient, laut letzter Berechnung 2020, rund 2000€ (Brutto oder Netto🤷♀️). Sie bezahlt ca 350€ Unterhalt, also knapp 250€ weniger pro Kind als sie eig sollte. Sie hat ein eigenes Haus und ein neues, jz 3-5 Jahre altes, Auto. Kann ich von dem Unterhalt die Nachzahlungen anfordern trotz meinem Verdienst? Wie viel hat sie zu zahlen?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt, dass Kinder / Elternteile keinen rückwirkenden Unterhalt einfordern können.
Außerdem wirst Du mit Eintritt der Volljährigkeit sehr wahrscheinlich keinerlei Unterhaltsanspruch gegenüber Deiner Mutter und vermutlich auch nicht gegen Deinen Vater haben.
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
Zudem hat Deine Mutter hinsichtlich ihres Einkommen korrekten "Minder-"unterhalt gezahlt. Ihr steht nämlich ein Selbstbehalt in Höhe von 1370 Euro zu.
Nichts; und welches Auto Deine Mutter jetzt fährt, das spielt überhaupt keine Rolle denn Du weißt ja überhaupt nicht, zu welchen Konditionen sie das damals neue Auto erhalten hat (z.B. ein Leasingfahrzeug). Das selbe gilt für den Unterhalt, den Sie Dir zahlt. Da geht auch noch die Hälfte des Kindergeldes ab. Stelle ruhig Deine Nachforderung, Du wirst sehr schnell erkennen, warum Deine Forderung abgelehnt wird. (wielees) hat all Deine Fragen schon ausreichend beantwortet.
Selbstbehalt in Höhe von 1370 Euro...mehr kann man "ihr" nicht nehmen
1. Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und zwar im Verhältnis vom jeweiligen Einkommen.
2. Spätestens mit Ausbildungsbeginn steht Dir NULL Euro Unterhalt zu. Mit Deiner Azubivergütung plus Minijob liegst Du über den dir zustehenden Satz.
Zu Punkt 2 -
anrechenbares Einkommen FS = 800 brutto = netto 640 Euro - abzüglich 90 Euro Freibetrag + Nebenjob 180 + ( an den Vater gezahltes ) Kindergeld 250 Euro = 980 Euro
FS stehen in diesem Fall zur Bedarfsdeckung rund 980 Euro zur Verfügung.