Firmenwagen bei 100% Zuzahlung?
Hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich einen Firmenwagen mit oder ohne Privatnutzung haben möchte.
Der Listenpreis beträgt 25.000 Euro.
Durch die1% Regelung wären das also 250€ + 30€ (Auto ohne Werbung) = 280€ / Monat. Bei meinem Arbeitgeber wird der ganze Betrag vom Netto abgezogen, sprich 280€.
Und dazu zahle ich noch den geldwerten Vorteil von ca. 158€ BRUTTO, ca. 70 Euro NETTO (20km Arbeitsweg)
NETTO beträgt der ganze "Spaß" dann etwa 350€... Ich Frage mich nun, ob sich das wirklich lohnt, oder ob ich irgendwo einen Rechen-/Denkfehler habe.
Bitte um euren Rat :)
2 Antworten
machen wir doch ein praktisches Beispiel.
Gehalt 3.000,- St.-KL. 1 Netto 1921,88 Euro.
Mit Auto 280,- + 150,- Arbeitsweg = 430,-, also brutto 3.450,- Netto 2.151,17 Euro. Minus 430,- = Auszahlung 1.721,17.
Somit Cash auf dem Konto 200,71 Euro weniger.
Für diese 200,- Euro weniger hast Du ein Auto, keine Unterhaltskosten, keine Reparaturen, kein Wertverlust.
Wenn die Alternative eine Gehaltserhöhung von 430,- Euro wäre, so hättest Du 230,- Euro mehr als bisher und 430,- mehr netto als mit Auto.
Nun überlege, ob Du für das Geld ein Auto kaufen könntest, unterhalten, den Wertverlust tragen.
Bei meinem Arbeitgeber wird der ganze Betrag vom Netto abgezogen, sprich 280€.
Das widerspricht der Üblichkeit, diesen 1 %-Wert dem Bruttolohn zuzurechnen.
Nach meiner Rechnung ergibt sich bei der Km-Komponente ein Bruttowert von € 150/Monat. (Hast Du bei den 20 km auch wirklich die kürzeste Strecke gewählt?)
Ich würde also brutto mit € 430/Monat in die Berechnung reingehen.
Die Steuereinsparung aus der üblichen Entfernungspauschale von € 0,30/km mußt Du bei einer Nettoberechnung auch noch berücksichtigen (sofern Du mit Deinen sonstigen Werbungskosten bereits die ersten € 1.000 ausgeschöpft hast).
Im übrigen sparst Du einen Betrag X für Fahrzeugkosten bei Deinen üblichen Privatfahrten, verlierst aber möglicherweise einen hohen Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung, wenn Du zunächst Dein Privatfahrzeug aufgibst und später - ohne Dienstwagen - wieder zurück zum eigenen Fahrzeug gehst.
Mehr zur Dienstwagenbesteuerung unter