Wettbewerbsverbot
Hallo,
Ich bin Angestellte in einem Minijob Arbeitsverhältniss bei einem Dienstleistungsunternehmen für Haushaltshilfen aller Art. Mein Arbeitgeber hat die Preise für die Kunden massiv angezogen und die Kunden wollen sich nach anderen Unternehmen umschauen. Da dies nun aber alle meine Kunden machen wollen habe ich mir überlegt mich Selbstständig zu machen und die Kundschaft evtl. zu übernehmen.
In meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Passage die wie folgt lautet:
--> Wettbewerbsverbot
- Der Mitarbeiter hat die Intreressen vom "Arbeitgeber" wahrzunehmen und seine Aufgaben bei den Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
- Der Mitarbeiter darf Kunden vom "Arbeitegeber" nicht abwerben oder außerhalb dieses Dienstvertrags auf Rechnung Dritter oder auf eigene Rechnung für sie tätig werden.
- Sollte der Mitarbeiter sich nicht an diese Vereinbarung halten, muss er an den "Arbeitgeber" eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts leisten.
- Arbeitet ein Mitarbeiter nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mittelbar oder unmittelbar für bisherige Kunden vom "Arbeitgeber" so hat er dafür ebenfalls eine Entschädigung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts zu leisten. <--
Verstehe ich das richtig das ich NIEMALS für meine Kunden arbeiten darf falls ich den Arbeitgeber wechsel oder mich Selbstständig mache? Da steht kein definierter Zeitraum der einzuhalten ist!
Wie kann ich nun weiter arbeiten, meine Kunden behalten ohne eine Strafe zu erwarten?
Vielen Dank für Eure Antworten Gruß Janine
3 Antworten
Ob an die Stelle der fehlenden Befristung die Bestimmung aus dem HGB tritt, mag man noch streiten können...
Ein Wettbewerbsverbot ohne angemessene Entschädigung ist aber allemal unzulässig.
Also kannst Du der Reaktion Deines noch-Arbeitgebers gelassen entgegensehen.
Natürlich darfst Du udn wegen der dämlichen und butterweichen Formulierung zahlst Du höchstens ein Monatsgehalt als Entschädigung, wenn Du alle Kunden übernimmst.
Würdest Du den Kundenstamm kaufen, wegen einer Betriebsübernahme, würde es ein mehrfaches Kosten.
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Es fehlt ein Zeitraum, nachdem die Entschädigung entfallen würde. Das macht die ganze Regelung anfechtbar.
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Es steht nur drin, wenn ......., dann ein Monatsgehalt. Damit ist das m.E. eine Höchstgrenze.
Sieht sehr nach einer selbstgestrickten Regelung aus. Übernimm die Kunden und warte ab. ggf. ein Monatsgehalt anbieten. Mehr wird Dir auch kein Richter auferlegen.
Es fehlt ein Zeitraum, nachdem die Entschädigung entfallen würde.
Bist Du Dir da sicher? Oder gilt hier die Automatik des Gesetzes?
Neben dem Zeitraum fehlt im Übrigen auch eine Entschädigungszahlung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Wenn du das wirklich angehen willst, würde ich die Kunden NACH deinem Ausscheiden "einsammeln". Etwaigen Forderungen deines AG würde ich sehr gelassen entgegen sehen.
Die Klauseln 1 bis 3 sind üblich und gelten für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das sind übliche Wohlverhaltensregeln, wie sie z.B. bei Zeitarbeitsverträgen oder solchen Minijobbeschäftigern üblich sind, damit die Mitarbeiter nicht kurzerhand Kunden mit der gleichen Leistung für weniger Geld beglücken.
Die Klausel 4 ist unwirksam, da sie im Vertrag unbefristet ausgewiesen ist und der Arbeitnehmer in völlig unspezifischer Weise nicht nur davon abgehalten wird, als Selbständiger für jetzige Kunden tätig zu werden, sondern sogar für andere Arbeitgeber zu arbeiten, die Dich bei diesen Kunden einsetzen würden. Das Wettbewerbsverbot wird weiterhin in keiner Art und Weise vergütet. Vor Gericht wird diese Klausel keinen Bestand haben. §74a HGB verweist explizit auf eine Entschädigungszahlung, die ja wohl in Deinem Fall gar nicht vorgesehen ist. Lies in Wikipedia mal zum Thema der Karenzentschädigung nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot