Vollzeitjob + Minijob und noch eine selbstständige Tätigkeit?
Hallo,
ich kenne mich da leider nicht aus. Ich bin Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt und arbeite nebenbei als Aushilfe im Verkauf. Jetzt wollte ich noch dazu nebenbei ein Kleingewerbe als Versicherungskauffrau beginnen. In welche Steuerklasse komme ich dann ? Was kommt steuerrechtlich auf mich zu ? Und muss ich irgendwas bei dem Gewerbe beachten ?
Hast du mit deinem Arbeitgeber geklärt, in welchem zeitlichen Umfang du neben dem Vollzeitjob arbeiten darfst? (also Minijob+Kleingewerbe)
Meine Teamleitung genehmigt mir das. Solange es mich nicht beeinträchtigt. Ich denke ich werde pro Woche, aber nicht mehr 15-16 std(Nebenjob+Kleingewerbetreibende)beschäftigt sein.
4 Antworten
Was kommt steuerrechtlich auf mich zu ?
Das Einkommen / der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird zum Einkommen aus Deiner Hauptbeschäftigung addirt und über die Steuererklärung wird dann auf die Gesamtsumme die insgesamt zu leistende Einkommensteuer festgesetzt.
Die Steuerklasse hat nichts mit Nebeneinkünften zu tun, sondern nur mit dem Familienstand und ist nur für den ohnsteuerabzug in der Haupttätigkeit zu tun.
Bei einer Nebentätigkeit als Angestellte würde nach Steuerklasse 6 abgezogen
Bei Dir sollte der Arbeitgeber des Minijobs die Lohnsteuer pauschal mit 2 % abrechnen, das ist für Dich das günstigste. Er darf Dir die 10,40 Euro abziehen, muss es aber nicht.
Den Gewinn aus dem Nebengewerbe versteuerst Du über die Einkommensteuererklärung. Der Gewinn wird in der Anlage EÜR berechnet.
Die Höhe der Steuer hängt von Deinen Gesamteinkünfte ab. Du solltest so 30-40 % des Gewinns dafür zurück legen.
Für gewerbliche Einkünfte gibt es keine Lohnsteuerklassen. Du wirst evtl. Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen.
Jwtzt:
Bei elster.de registrieren
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und elektronisch übermitteln (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit)
Kalenderjährlich:
Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln
Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch übermitteln, Gewinn in Einkommensteuererklärung eintragen.
Also ich bin immer noch in der Steuerklasse 1, da die Nebentätigkeit nicht über 520€ kommt.
also solange ich keinen Gewinn bzw Umsatz mache, muss ich auch vorerst nichts versteuern ?
Denn ich muss mir erstmal einen Kundenstamm aufbauen.