Unkostenbeteiligung in einer Hausgemeinschaft und Steuern

2 Antworten

  1. steuerliche Behandlung, wenn man sich nur an den Kosten beteiligt, sind kein Thema. ausser man würde sich an Kosten beteiligen die beim anderen Betriebsausgabe sind.

  2. Weil es nur ein Freundschaftsdinest ist, sollte man trotzdem eine kurze Vereinbarung treffen. Das man die Räume .... nutzen darf udn nur die anfallenden Kosten von ...... zu X % zu erstatten hat. Dort auch festelegen, wenn der Freund die Räume selbst braucht, wann die ggf. zu räumen sind.

  3. nein man kann Kosten nur zahlen, oder erstatten. Schenken kann man sie nicht. Das wäre dann nicht einfordern der angefallenen Kosten, dass könnte theoretisch eine Schenkung sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lieber Haluter!

Wenn anteilig das gezahlt wird was selber gezahlt werden muß, wird kein Überschuß erzielt und sowohl die Frage nach Einkommen wie Schenkung erübrigt sich.