Umstieg Steuerklasse bei Arbeitslosengeld?
Hallo alle zusammen!
Ich bin 64 Jahre alt und beziehe ALG1. Leider habe ich verpasst, die Steuerklasse von derzeit IV auf III zu wechseln, um damit das ALG zu erhöhen. Die Arbeitsagentur wird einer Änderung der Steuerklasse zum Jahreswechsel 2021/2022 aufgrund der geforderten Zweckmäßigkeit nicht zustimmen, bzw. nach der Stkl. IV weiter berechnen.
Gibt es einen Trick, wie ich das trotzdem hinkriege?
z.B.:
(1. Schritt) Steuerklassenwechsel zu Klasse III beim Finanzamt am 30.November 2021 mit Wirksamkeit 01.Jan2022. beantragen.
(2. Schritt) Beim Arbeitsamt Im Januar für 1 Woche abmelden.
(3. Schritt) Erneut beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Wird dann das Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung neuen Steuerklasse III neu berechnet? Oder benötigt man u.U. eine Anstellung für 1 Woche?
Vielen Dank schon mal :)
2 Antworten
Und warum kein Steuerklassenwechsel zugunsten des Partners, wenn durch den Steuerklassenwechsel keine Neuberechnung erfolgt?
Würde ich nur bedingt empfehlen, weil das zwar das unterjährig zur Verfügung stehende Einkommen erhöht, dies aber über die Steuererklärung wieder rückgängig gemacht wird?
Dein Vorhaben macht wenig Sinn. Das ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt, die Keule kommt mit der nächsten EkSt-Erklärung von hinten!!