Streit um Unterhalt und Kindergeld, was kann ich tun?
Moin Moin,
ich bin 18 Jahre alt, bald 19 und gehe noch auf ein Gymnasium. Ich möchte jedoch im Sommer ausziehen, um dann ein FSJ zu beginnen (etwa 1 std vom Wohnort entfernt), wodurch ich meine Fachhochschulreife erreiche.
Mein Mutter ist arbeitslos.
Mein Vater arbeitet im Finanzamt als Steueroberinspektor und verdient etwa 4000€ im Monat. Allerdings ist er auch sehr hoch verschuldet (250.000) und zahlt monatlich Kredite ab, er meint, er würde jeden Monat mehr ins Minus gehen.
Dennoch sind meine Eltern ja unterhaltspflichtig. In dem FSJ werde ich etwa 650€ verdienen, das wird zum Leben aber trotzdem sehr knapp.
Wir sind 4 Kinder, 2 ausgezogen (einer Ausbildung, einer Studium) und 2 wohnen noch zuhause. Mein Bruder (Ausbildung) erhält sein Kindergeld selbst, meine Schwester (duales Studium) nicht, mein Vater behält dieses.
Mein Vater weigert sich, mir etwas zu zahlen, wenn ich ausziehe, bzw. meint, er könnte es nicht. Ich habe ihm dann gesagt (ich weiß nicht genau wieviel Unterhalt ich bekommen würde, aber sicher mehr als Kindergeld), dass er mir zumindest das Kindergeld auszahlen kann (220€). Das möchte er jedoch nicht. Habe ihn auf den Abzweigungsantrag hingewiesen, darauf meinte er, dass er durch Vorlegen seiner Schulden davon befreit würde und mir nichts zahlen müsste.
Stimmt das? Und was kann ich ansonsten tun?
Vielen Dank im Voraus für Antworten. :)
4 Antworten
Und ich vermute jetzt mal recht stark, dass sich Dein Vater ob des recht langen Weges zur FSJ-Stelle, hier nicht mehr auf Naturalunterhalt berufen kann.
Zumindest das Kindergeld wird er erst einmal freigeben müssen.
Das kannst Du in diesem Fall ( bei Unterhaltsverweigerung ) auch via Abzweigungantrag "erzwingen".
Zwecks Unterhaltsklärung kannst Du Dich unter Zuhilfenahme eines Beratungsscheines an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/
Dein Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle wäre 860 Ero incl. des gesetzlichen Kindergeldes .
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Und darauf wäre Dein Nettoentgelt 650 Euro?? minus Freibetrag 90 Euro anrechenbar.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdf
Auch ein Teil Deiner FSJ-Vergütung bleibt anrechnungsfrei - auch hier kann ich nur vermuten, dass dies ähnlich wie bei Auszubildenden gehandhabt wird - sprich 90 Euro bleiben anrechnungfrei.
Somit ergäbe sich ein ergänzender Unterhaltsanspruch in Höhe von .... incl. Kindergeld 300 Euro .
Und Unterhaltsschulden haben absoluten Vorrang vor Konsumschulden.
Desweiteren zum Beginn eines Studiums wirst Du vermutlich einen erhöhten Bedarf haben, denn ich gehe davon aus, dass Du privat krankenversichert bist.
Stelle, wenn es soweit ist, den Abzweigungsantrag, gut ist.
Und viel mehr steht Dir dann aber auch nicht mehr zu!
Lebt der volljährige Schüler nicht mehr im Haushalt von Vater oder Mutter, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Er beläuft sich nach der Düsseldorfer Tabelle auf 860 Euro (Stand: Januar 2021). Hierin sind bis zu 375 Euro fürs Wohnen enthalten. Diesen Betrag müssen getrennt lebende Eltern im Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens aufbringen.
3 Wie viel Unterhalt bekommt ein Auszubildender?Der Unterhaltsanspruch umfasst neben der schulischen Ausbildung auch die Zeit der Berufsausbildung. Deshalb hat auch ein Auszubildender Anspruch auf Unterhalt. Anrechnen lassen muss er sich aber seine Ausbildungsvergütung. Davon darf er Fahrtkosten abziehen und eine Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro."
Abzweigungsantrag solltest du auf jeden Fall stellen, damit du das Kindergeld ausgezahlt bekommst. Auf vielmehr kannst du von deinen Eltern nicht hoffen. Zum einen sind sie nicht leistungsfähig (deine Mutter) zum andern nicht willig (dein Vater). Mit deinem Verdienst aus dem FSJ plus Kindergeld ist dein Unterhaltsanspruch auch in etwa abgedeckt. Damit musst du klarkommen.
hey erstmal, also deine wltern können bzw müssen dir unterhalt zahlen bis zu deinen 21 lebensjahr wenn du weniger als 40 stunden in der woche arbeitest.wenn deine eltern das nicht können kannst du auch den unterhalt auf dem jugendamt beantragen :)
Sorry aber das Unsinn par excellence .... ergänzender Unterhaltsanspruch besteht max. während eines FSJ oder einer Ausbildung.
Das JA ist für einen jungen Menschen Ü21 in keinster Form mehr zuständig.
kann denn mein Vater den Antrag abwehren, wenn er sagt, dass er verschuldet ist und das auch nachweisen kann und muss dadurch das Kindergeld nicht an mich zahlen oder kann er sich gegen den Antrag gar nicht "wehren"?