Kostgeld wird von Tochter verweigert. Was kann ich tun?

3 Antworten

Ich (!) würde ausrechnen, wie hoch ihr Anteil an der Miete incl. Nebenkosten ist bzw. wäre, falls es sich um Wohneigentum handelt und das zunächst gegen das Kindergeld und das Taschengeld, welches ich bereit wäre, ihr zu geben aufrechnen. Und dann würde ich jegliche Dienstleistungen und Kostenübernahmen einstellen, die über den ggf. noch verbleibenden Betrag hinausgehen umd sie auffordern, ihre Lebensmittel, Hygieneprodukte und Dinge des sonstigen Bedarfs selbst zu kaufen, selbst zu kochen und zu waschen.

Dabei wäre ich, wenn sie dann einsichtig wird, kompromissbereit, würde mich also durchaus darauf einlassen, ihr z.B. 100 € vom Unterhalt (je nachdem, was bei meiner Rechnerei herauskommt) zu lassen und würde dann ggf. tatsächlich den Restbetrag für sie ansparen - denn es ginge mir (!) nicht um das Geld (und Du schreibst ja, dass es Dir auch nicht darum geht), sondern um Ihre Attitüde und den Umstand, dass Sie Ihr Geld verprasst.

Will sie das nicht, dann soll sie ausziehen und bekäme den von mir gesetzlich (!) geschuldeten Unterhalt dann eben in Geld und muss dann selbst sehen.

jgobond682  23.12.2021, 22:13

und wo in deiner Rechnung ist der Anteil, den die Mutter zu leisten hat?

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Jetzt möchte sie den kompletten Unterhalt ihres Vaters behalten, nichts abgeben.
da sie ja auch in der Ausbildung Kosten verursacht (Schulbücher, Kosten für Fernstudium).

Dann kann sie den väterlichen Unterhalt dafür einsetzen....

Schlicht und ergreifend - konsequent handeln - "kündige" ihr - ( wenn sie es nicht wahrhaben möchte, dass Vaters Unterhalt kein Taschengeld für sie ist ) wirf sie raus .......

rechnerisch relativ einfach .... die Tochter hätte - lt. Düsseldorfer Tabelle - als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende Anspruch auf Unterhalt ( für ihre komplette Lebenshaltung, incl. Miete ) bis zur Höhe von 860 Euro.... und zwar incl. des gesetzlichen Kindergeldes.

berlina76  23.12.2021, 15:52

Eigenverdienst ist auf dwn Unterhalt anrechenbar. Ü18 alles bis auf eine Pauschale von 90€.

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Wenn sie Ausziehne würde, würde ihr etwa um die 850-900€ zu stehen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Eigenverdienst, Kindergeld und Elternunterhalt von beiden Eltern. Dabei schmillzt der Eigenverdienst den Unterhalt ab, ab ca 800 Netto Eigenverdienst währen die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig.

Das würd ich als Berechnungsgrundlage nehmen, ihr vorrechnen, was sie im Monat kostet, anteilige Mietkosten, Strom Internet, Essen, Trinken, Hygiene.... und dann einigt ihr euch auf einen angemessenen Betrag den sie abgeben muss. Sie ist rechtlich verpflichtet das abzugeben. Es liegt im Ermessen der Eltern das abzufordern.

Ansonsten bleibt eben nur der Rauswurf.