Spekulationssteuer bei Mietkauf und Vermietung?

3 Antworten

Mehr Klarheit kannst Du gewinnen, wenn Du Dich selber dazu entscheidest, was Du unter "Mietkauf" verstehst:

Wenn Dir vorschwebt einen normalen Mietvertrag mit privatschriftlicher Vorkaufsberechtigung abzuschließen, dann muß Dir bewußt sein, daß ein solcher Vertrag hinsichtlich der kaufvertraglichen Passage an einem Formmangel leidet. Ohne Notar ist so etwas nichtig. Folge ist aber auch, daß die Mietsicherheit auf 3 Nettokaltmieten begrenzt wird und eine in größerer Höhe gezahlte Mietsicherheit zurück verlangt werden kann.

Wenn jetzt schon notariell ein Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird, ist die Veräußerung jetzt schon vollzogen.

Die dritte Variante, nämlich notarielle Vereinbarung eines Vorkaufsrechts, bedarf in ihrer Ausgestaltung sorgfältiger Prüfung weil es viele Fallstricke gibt:

http://www.iww.de/erbbstg/archiv/private-veraeusserungsgeschaefte-die-steuerpflicht-bei-privaten-grundstuecksveraeusserungen-vermeiden-f47974

Solche Fallstricke kann man nur vermeiden, wenn man den Vertrag von einem Steuerberater aufsetzen läßt.

Leider kann man Dir nur schlecht einen Tipp geben, weil folgende Daten fehlen:

1. Laufzeit des Darlehens. Aufgenommen 2010, Auslauf der Zinsbindung?

2. Zinssatz des Darlehens für das alte Haus?

3. Summe des Darlehens aktuell?

4. Voraussichtlicher Verkaufspreis.

Gandalf hat schon eine Option genannt, aber es gibt weitere Optionen.

Wenn Du mit dem "Mietkäufer" einen Vertrag machst, in dem der Eigentumsübergang fest vereinbart wird und dies auch noch mit einer hohen Anzahlung untermauert wird, dann bist Du m. E. in der Steuerpflicht gem. § 23 EStG.

Das müsste man schon geschickter anfangen, aber dazu sind wie oben genannt, alle Infos notwendig.

Das Problem bei der Sache ist nicht der Verkauf des kleineren Hauses, sondern die Auflösung des Darlehens.

Wenn die Finanzierung der beiden Immobilien bei der gleichen Bank besteht, dann wäre es doch recht einfach, einfach einen Tausch der Sicherheiten zu vereinbaren. Übertragt das alte Darlehen auf die neue Immobilie und tilgt dann mit Sondertilgungen maximal bzw. zahlt die Raten planmäßig zurück. Damit muß der alte Vertrag nicht gekündigt werden und die Bank muß keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Der neue Eigentümer bekommt eine lastenfreie Immobilie.

Thomje 
Fragesteller
 02.05.2015, 10:28

Ich habe leider 2 Banken und muss beim Verkauf die Vorfälligkeitsentschädigung für die alte Bank zahlen.

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gandalf94305  02.05.2015, 10:37
@Thomje

Nicht unbedingt. Es geht hier um einen Tausch von Sicherheiten. Das alte Darlehen dürfte überbesichert sein, da die Tilgungen ja schon seit drei Jahren angelaufen sind. Es wäre also nun zu klären, welche Sicherheit als Ersatz für die alte Immobilie zu bieten ist.

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Thomje 
Fragesteller
 02.05.2015, 13:38
@gandalf94305

Als Ersatz könnte das neue größere Haus dienen, aber nur wenn beide Banken damit einverstanden sind? Ich habe gehört, dass jede Bank an erster Stelle im Grundbuch aufgeführt werden möchte. Was ist, wenn die andere Bank nicht an zweiter Stelle stehen möchte?

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