Pflichtteil auszhalen als Hartz 4 Empfänger

3 Antworten

Also der Sachverhalt muß zunächst interpretiert werden:

Häuser können nur mit Filzstift überschrieben werden, was allerdings sachenrechtlich unbedeutend ist. Es ist daher anzunehmen, dass eine Übereignung gemeint ist. Offenbar ist die unentgeltlich erfolgt und nunmehr machen Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche geltend.

Ich fürchte, Du hast ein echtes Problem: Selbstgenutzte Immobilien sind Schonvermögen. Das gilt aber nur fürs Sozialrecht. Das Zivilrecht ist da gnadenlos: Wenn die Pflichtteilsberechtigten Geld haben wollen, mußt Du welches herbeischaffen. Keine Bank wird Dir in Deiner Lage ein Darlehen geben. Also mußt Du das Haus verkaufen. Wenn Du nicht verkaufen willst, machen die Anspruchsteller Dir Beine. Sie erwirken ein Zahlungsurteil gegen Dich und vollstrecken und zwar in das Haus.

Der überhaupt einzige Ausweg wäre, mit den Pflichtteilsberechtigten eine Einigung zu finden, z.B. Stundung zu vereinbaren. Ich kenne Deine Situation zwar nicht, üblicherweise aber sind Anspruchsberechtigte in Erbfällen gierig wie die Geier. Das ist keine gute Grundlage für eine Einigung.

Wenn die anderen Erben ihr Pflichtteil haben wollen vermutlich nur der Verkauf des Hauses.

Leider ist der Sachverhalt knapp gehalten. Kein Wert des Hauses, keine Angaben über die Anzahl der Miterben und wieviel jeder von denen zu bekommen hat.

Keine Angaben, ob Dein Status in ALG II unveränderlich ist, oder nur für einen begrenzten Zeitraum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
EnnoBecker  03.02.2014, 15:33

Leider ist der Sachverhalt knapp gehalten.

Deshalb habe ich ein wenig mehr Schwung geholt.

Inzwischen ist aber klar, dass wir einen Beschenkte Noarex (N) haben, der neben anderen (A und B wahrscheinlich) auch Erbe geworden ist.

Nur so kann es zu einem Pflichtteilsanspruch kommen. Wenn es aber einen solchen gibt statt eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, dann muss genug Erbmasse vorhanden sein, um die Geschwister hieraus zu befriedigen.

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Primus  03.02.2014, 18:13
@EnnoBecker

noarex hat bestimmt gerade einen Termin bei Tante Wiki ........

Hoffentlich habt Ihr ihn nicht mit soviel Fachwissen erschlagen ;-))))

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EnnoBecker  03.02.2014, 19:03
@Primus

Dabei haben wir sogar noch davon abgesehen, lauter Paragraphen zu nennen.

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Mir wurde ein Haus überschrieben

Meint was? Wurde dir die Immobilie per Testament zugesprochen oder innerhalb der letzten 10 Jahre geschenkt? Bist du Eigentümer laut Grundbuich?

die anderen Erben möchten nun ihren Pflichtteil (der sich aus dem Wert des Hauses ergibt) haben.

Zurecht, der Verkehrswert wird entweder voll oder anteilig dem Vermögen zugerechnet und ergibt somit Grundlage ihres (Ergänzungs-)Anspruchs :-O

die finanzielle Möglichkeit die Erben auszahlen habe ich bei weitem nicht.

Inwiefern? Verkauf, Vermietung, Hypothek, Ratenzahlung sind durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, auf die die Pflichtteilsberechtigten bestehen werden.

Die Zwangsversteigerung die letzte.