Minijob +Maßnahme?
Hallo, ich werde in 3 Monaten 18. Zurzeit habe ich einen Minijob. Verdiene im Monat normalerweise ca 400€. Jetzt starte ich bald eine Maßnahme in einer Jugendwerkstatt. Ist ein wenig anders aufgebaut als ,,normale" maßnahmen. Dort bekomme ich ein ,,Motivationsgeld" was ca. 60€ im Monat sind.
Nun meine Frage: Wird mein Verdienst dann versteuert, wenn ich bei meinem Minijob bleibe? Und wie wird das versteuert?
3 Antworten
Diese Leistungen, die es bei der Maßnahme gibt, Essen,Fahrgeld,Motivationsgeld,werden nicht der Sozialversicherung gemeldet,also kannst Du Deinen Minijob weiter machen,ohne Probleme.
Steuern wären sowieso kein Problem,sondern nur die Sozialversicherung.
Für 60€ im Monat würde ich noch nicht mal meinen Fuß aus der Bettdecke bewegen , das ist Ausbeutung
520€ darfst Du insgesamt sozialversicherungsfrei verdienen ohne Steuern zu entrichten
Für 60€ im Monat würde ich noch nicht mal meinen Fuß aus der Bettdecke bewegen , das ist Ausbeutung
Man sollte alleModalitäten kennen.
Es ist eine Fortbildungsmaßnahme für Jugendliche,die keine Ausbildungsstelle bekommen haben,also Schule.
Die Teilnehmer bekommen die Fahrkosten erstattet,ein warmes Mittagessen und dazu das Motivationsgeld (Taschengeld) zusätzich.
Ich habe in meiner Schuldzeit,auf der Handelsschule nach meinem Hauptschulabschlussweder das Fahrgeld bekommen, noch etwas zu Essen udn schon gar nicht ein Taschengeld vomTräger.
Nun meine Frage: Wird mein Verdienst dann versteuert, wenn ich bei meinem Minijob bleibe? Und wie wird das versteuert?
Nein .... Einkommenssteuer fällt erst ab einem Einkommen oberhalb von 1285 Euro monatlich an. Auch Sozialabgaben werden alleine vom Arbeizgeber getragen.