Minijob bei Porta und Ehrenamtlich Kellnern?
Meine Idee war es neben meinem Minijob ab und zu mal bei einem Bekannten im Restaurant zu kellnern. Kann ich das Kellnern als ehrenamtliche Arbeit „anmelden“ oderso? (Um das ganze nicht steuerlich absetzen zu müssen, wenn ich über die 520€ hinaus komme)
In dem Screenshot wird die Situation ähnlich beschrieben, wie ich es meine. Nur, dass noch von einem 450€ Job die Rede ist. Mittlerweile sind es ja 520€… Ich will mich vorher nur informieren in wie fern sowas möglich wäre.
7 Antworten
Nachdem Du schon einen Minijob hast, kannst Du keinen weiteren Nebenjob ausführen, ohne daß es steuerlich wirksam wird. In Deinem Fall werden beide Nebentätigkeiten zusammengezählt und daraus die zu zahlende Steuer berechnet.
Kellnern in einem Restaurant kann man sicherlich nicht auf "ehrenamtlicher" Basis, wenn max. ausnahmsweise als kostenlosen Freundschaftsdienst.
Wegen des Hashtags #Ehrenamtspauschale sei noch erwähnt, dass es diese natürlich nur für echte Ehrenämter gibt und nicht für das Jobben in einem Gewerbebetrieb - der erfüllt die Voraussetzungen mit Sicherheit nicht.
Du könntest die Essensausgabe für die Tafelspende übernehmen an nicht verbrauchten Lebensmittel und Wareneinsatz , bevor diese entsorgt werden.
Dieses ist schon ehrenamtlich , wird ein Verein gegründet
Es mag ja eine Ehre sein in dem Restaurant beschäftigt zu sein, aber es ist kein Ehrenamt im steuerlichen Sinn.
Ehrenämter für die es die Ehrenamtspauischale gibt, sind gemeinnützige Vereine, oder öffentliche Institute, Behörden, Schule usw.