Kündigung Riester und Lebensversicherung?
Ende 2018 hatte ich eine fondsgebundene Rentenversicherung (Continentale easyRente Invest) und eine Riester Rentenversicherung (WWK Premium Förderrente Protect) abgeschlossen, der Klassiker. Mit den Produkten und insbesondere mit der altbekannten Tecis fühlte ich mich zunehmend unwohler, weshalb ich letzten Monat beschlossen hatte zu kündigen. Das war soweit auch ein recht simpler Prozess. Der Rückkaufswert der Continentale hat mich heute erreicht.
Dazu hätte ich ein paar Fragen. Über Antworten würde ich mich freuen. Etwas Spott über die damalige Entscheidung ist auch gern gesehen.
1. Zulagen und Steuervorteile müssen bei der Riesterrente der WWK zurückgezahlt werden. Diese werden soweit ich weiß direkt von dem Rückkaufswert abgezogen. Soweit korrekt?
2. Beide Versicherungen sind fondsgebunden. Somit müssten potentielle Kapitalerträge versteuert werden. Führen die Versicherer die Steuern automatisch an das Finanzamt ab, bevor sie mir den Rückkaufswert erstatten oder muss ich mich darum kümmern?
3. Im Steuerzettel der fondsgebundenen Lebensversicherung (Continentale) hatte ich nun mehrere Punkte, die mir nicht ganz klar sind. Aufgelistet war dort das Guthaben in Höhe von 3045€. Abzüglich 60€ Stornokosten ergab sich ein Rückkaufswert von 2985€. Dann gibt es dort den Punkt Kapitalerträge (-1991€) und Kapitalertragssteuer (0€). Ich habe gelesen, dass der Differenzbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert versteuert wird. Eingezahlt habe ich ca 57 Monate lang 100€. Eingezahlt wurden also in etwa 5700€.
Ist die Herleitung hier richtig?
3045€ - 5700€ =-2655€. Davon gehen dann 25% Abgeltungssteuer ab (ergo -1991€).
4. Was muss ich da jetzt nächstes Jahr bei der Steuererklärung noch angeben damit das alles korrekt versteuert ist? Insbesondere bzgl. Des negativen Betrags bin ich mir unsicher.
Gibt es sonst noch Faktoren, die ich steuertechnisch unbedingt beachten sollte?
2 Antworten
Ein Verlust muss nicht versteuert werden, nur ein evtl. Gewinn.
Danke schon mal für deine Antwort. Bzgl der fondsgebundenen Lebensversicherung (Continentale) ist also bei der Steuererklärung nichts mehr zu tun?
Zulagen und Steuervorteile müssen bei der Riesterrente der WWK zurückgezahlt werden. Diese werden soweit ich weiß direkt von dem Rückkaufswert abgezogen. Soweit korrekt?
Zulagen ja, Steuervorteile nein. Die Abrechnung erfolgt durch dich über die verpflichtende Einkommensteuererklärung (Anlage R).
Beide Versicherungen sind fondsgebunden. Somit müssten potentielle Kapitalerträge versteuert werden. Führen die Versicherer die Steuern automatisch an das Finanzamt ab, bevor sie mir den Rückkaufswert erstatten oder muss ich mich darum kümmern?
Erträge i.S.d. § 20 EStG unterliegen dem gesonderten Steuertarif nach § 32d (Kapitalertragsteuer). Der Versicherer führt die Steuer von 25% zzgl. Soli, ggf. KiSt ab. Eine Günstigerprüfung steht dir frei.
Der Verlust ist aber steuerlich insoweit irrelevant, da er nur mit Gewinnen gleicher Anlageklasse verrechenbar wäre.
Kündigungen sind immer die schlechteste Wahl bei Versicherungsverträgen und selbst eine schlechte Riester oder eine schlechte fondsgebunde RV sind am Ende besser als gar keine Vorsorge.
Heißt also zusammengefasst folgendes.
WWK (Riester):
- potentielle Steuervorteile per Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr angeben
- Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) automatischer Abzug durch Versicherer (bei Bedarf Günstigerprüfung, ist aber nicht verpflichtend)
Continentale (fondsgebundene Rentenversicherung):
- Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) automatischer Abzug durch Versicherer (bei Bedarf Günstigerprüfung, ist aber nicht verpflichtend)
Im Grunde genommen muss ich mich also nur noch um die Steuervorteile innerhalb der Steuererklärung nächsten Jahres kümmern, korrekt?