Kündigung Riester und Lebensversicherung?

2 Antworten

Ein Verlust muss nicht versteuert werden, nur ein evtl. Gewinn.

D45WArNlchtgut 
Fragesteller
 18.06.2023, 13:15

Danke schon mal für deine Antwort. Bzgl der fondsgebundenen Lebensversicherung (Continentale) ist also bei der Steuererklärung nichts mehr zu tun?

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Zulagen und Steuervorteile müssen bei der Riesterrente der WWK zurückgezahlt werden. Diese werden soweit ich weiß direkt von dem Rückkaufswert abgezogen. Soweit korrekt?

Zulagen ja, Steuervorteile nein. Die Abrechnung erfolgt durch dich über die verpflichtende Einkommensteuererklärung (Anlage R).

Beide Versicherungen sind fondsgebunden. Somit müssten potentielle Kapitalerträge versteuert werden. Führen die Versicherer die Steuern automatisch an das Finanzamt ab, bevor sie mir den Rückkaufswert erstatten oder muss ich mich darum kümmern?

Erträge i.S.d. § 20 EStG unterliegen dem gesonderten Steuertarif nach § 32d (Kapitalertragsteuer). Der Versicherer führt die Steuer von 25% zzgl. Soli, ggf. KiSt ab. Eine Günstigerprüfung steht dir frei.

Der Verlust ist aber steuerlich insoweit irrelevant, da er nur mit Gewinnen gleicher Anlageklasse verrechenbar wäre.

Kündigungen sind immer die schlechteste Wahl bei Versicherungsverträgen und selbst eine schlechte Riester oder eine schlechte fondsgebunde RV sind am Ende besser als gar keine Vorsorge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
D45WArNlchtgut 
Fragesteller
 21.06.2023, 12:54

Heißt also zusammengefasst folgendes.

WWK (Riester):

- potentielle Steuervorteile per Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr angeben

- Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) automatischer Abzug durch Versicherer (bei Bedarf Günstigerprüfung, ist aber nicht verpflichtend)

Continentale (fondsgebundene Rentenversicherung):

- Kapitalerträge (Abgeltungssteuer) automatischer Abzug durch Versicherer (bei Bedarf Günstigerprüfung, ist aber nicht verpflichtend)

Im Grunde genommen muss ich mich also nur noch um die Steuervorteile innerhalb der Steuererklärung nächsten Jahres kümmern, korrekt?

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