Kann ich meine Eltern verklagen, weil für mich zu wenig Geld ausgeben?
Es ist so, dass es bei uns zu Hause kaum etwas zu essen gibt und ich so gut wie keine Kleidung besitze. Ich habe seit circa einem Jahr nur 2 Hosen, ein paar Unterhosen, Socken und 4 pullover wovon ich 2 mit meinem eigenen Geld gekauft habe. Ich habe nicht das Gefühl, dass meine Eltern über 200 Euro für mich ausgeben, da aber man über 200 Euro Kindergeld bekommt und meine Mutter sich diverse Luxusartikel für sich kauft obwohl sie nicht arbeitet, habe ich mich gefragt, ob ich meine Eltern verklagen kann, weil sie das Geld was für mich ausgegeben werden sollte für sich ausgibt. Ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule, also sind meine Eltern noch Unterhaltspflichtig.
Man kann das doch sicher mit den Kontoauszügen beweisen oder?
2 Antworten
Recherchiere mal über eine Suchmaschine Abzweigung des Kindergeldes, das übrigens höher als 200,- ist. Das ist eine ganz gute Alternative zu den Streitereien rund ums Geld zu Hause. Mit der Abzweigung auf Antrag wird das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf Dein Girokonto überwiesen.
Hier die Kindergeld-Sätze 2021:
https://www.arbeitsagentur.de/news/erhoehung-kindergeld-und-kinderzuschlag-2021
Suche Dir einen Minijob, damit Du mehr Taschengeld für Dich hast. Mit 18 Jahren bin ich von zu Hause ausgezogen und habe mich nicht mehr nur auf elterliche Transferzahlungen verlassen. Werde selbständig! Einer der wichtigsten Pfeiler im Erwachsenenleben. Deine Idee der Klage gegen die Eltern ist Kindergarten.
Das wäre ja erstmal nachzuweisen. Geschildert wird ja nur der subjektive Eindruck eines Jugendlichen. Die tatsächliche finanzielle Situation kennt ja keiner.
Leisten sie aber nicht bzw. leisten sie nur ungenügend.
Behauptet FS ....
Stellt sich jedoch die Frage ob FS nicht absolut übertreibt und ob nicht Eltern berechtigt z.B. beim Bekleidungskauf streiken.
Es ist so, dass es bei uns zu Hause kaum etwas zu essen gibt und ich so gut wie keine Kleidung besitze.
Dann wende Dich bitte rat-/ hilfesuchend an das zuständige Jugendamt.
Ansonsten .....
Ich habe nicht das Gefühl, dass meine Eltern über 200 Euro für mich ausgeben,
Schmunzel ......
Miete, Nebenkosten, Versicherung wie Privathaftpflichtvers., auch Waschpulver zum Waschewaschen fällt ebensowenig wie täglich von Dir verbrauchtes Lokulettenpapier nicht kostenfrei vom Himmel .... ach ja und auch der Stromanbieter möchte, für den Strom der aus der Steckdose kommt Geld haben .... usw.
Schlicht und ergreifend ..... die Eltern leisten Naturalunterhalt , sprich Kost und Logis .... Fazit .... damit kann und wird das KG nicht abgezweigt werden.