Ist meine Arbeit illegal?
Ich bin 15 und arbeite an zwei Tagen 4 Stunden als Kellnerin in einem Restaurant. Mein Gehalt beträgt 20€ und ich kriege sie immer nach der Arbeit bar ausgehändigt. Ich weiß, dass das viel zu wenig ist aber ich kann nicht mehr verlangen da ich keinen Vertrag habe und nicht angemeldet bin. Ist das Schwarzarbeit?
3 Antworten
Ist das Schwarzarbeit?
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht angemeldet ist und der AG weder Steuern noch Sozialabgaben abführt, ja.
Mein Gehalt beträgt 20€ und ich kriege sie immer nach der Arbeit bar ausgehändigt.
20 € für welchen Zeitraum? Pro Stunde? Pro Tag? Pro Woche? Pro Monat?
Beachte bitte, dass das Mindestlohngesetz nicht für dich gilt (§ 22 Abs. 2 MiLoG)
4 Stunden 20€ plus Trinkgeld
Ich hatte letztens in einer Frage hier geschrieben, dass ich mich zB in den Niederlanden gewundert habe , dass dort Jobs für 15 jährige mit 5 € Stundenlohn angeboten werden.
15 J 5 €
16 J 6 €
In der Diskussion hier wurde dann mitgeteilt, dass der Mindestlohn nicht für Jugendliche gilt , habe ich auch nicht gewusst.
An Deiner Stelle würde ich das Gespräch suchen mit dem Chef , dass Dir der Job gefällt und Du gerne weiter dort , auch später neben der Schule arbeiten würdest.
Solltest Du sogar am Wochenende wie Sonntag arbeiten , würdest Du auch Sonntagszuschlag erhalten , genau wie Feiertags , Silvester , Weihnachten.
Für 5 € in der Gastronomie zu arbeiten, auch mit 15 ist zu wenig .
Suche das Gespräch , auf Dauer .
Deine Chancen stehen gut , wegen Personalmangel.
Nicht Deine Arbeit ist illegal, sondern die Höhe der Bezahlung und die nicht erfolgte Abrechnung.
Dir steht Mindestlohn zu (12,-) Euround Du musst zumindest bei der Minijobzentrale angemeldet werden.
Wenn Du Dich selbst nicht traust,gib mal einemFreund die Daten,der meldet es ddem Zoll und die Räumen dann bei Deinem Arbeitgeber auf.
Sorry, hier liegst Du falsch!
"Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, Langzeitarbeitslose, Freiberufler und Selbstständige erhalten keinen Mindestlohn"
Es ist leider so
Der allgemeine Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung.
https://www.ihk.de › arbeitsrecht
Aushilfs- und Ferienjobs - Beschäftigung von Schülern - Wichtige Hinweise für ...Aber , es tut sich etwas ,
Bisher können Betriebe minderjährigem Personal weniger als den Mindestlohn zahlen. Das kritisiert die Gewerkschaft: Es sei unfair, weil gerade die Jugendlichen auf das Geld angewiesen seien. Außerdem seien sie wegen des Personalmangels in der Gastro eine wichtige Arbeitsunterstützung.
Laut NGG ist jetzt die Bundespolitik gefragt, dort sei das Thema immerhin schon angekommen.
nein ich kriege kein Trinkgeld