Ziehe Deinen Plan durch bis Du angenommen wirst für Medizin , Du könntest Dich auch inzwischen zum Rettungssanitäter ausbilden lassen

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Umgehend Eltern und Polizei informieren zur Spurensicherung

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Sollte das Ganze auf einem Privatgrundstück stattgefunden haben und keine Polizei eingeschaltet würde ich als Vater die Schäden übernehmen und ihm gehörig die Leviten lesen

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Ganz üble Geschichte , so einen Schwimmteich auf die Mieter abzuwälzen, da auch die

Verkehrssicherungspflicht bei Dir liegt.

Ich selber betreibe auch einen Pool im Sommer , die Kosten sind recht hoch , da auch täglich der PH Wert getestet wird.

Dazu die Stromkosten der Pumpe , das Filtermaterial und die Reinigung, dazu auch der Zeitaufwand.

Du beschreibst einen Schwimmteich , da schwimmt auch allerlei Getier drin rum , so einfach das Wasser abzulassen wird nicht funktionieren.

Wozu ist die UV Lampe ?

Um Enteneier auszubrüten ?

Da Du wahrscheinlich den Schwimmteich nicht nutzt , würde ich auch nicht zahlen wollen.

Hier muss eine Lösung her , nach Absprache vielleicht ein Biotop draus zu bauen , ohne Filter

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Seid vorsichtig , Euer Stiefvater will Euch übers Ohr hauen .

Ich würde mich darauf nicht einlassen und den Vorschlag ablehnen .

Teilt ihm mit , er möchte Euch auszahlen , ihr könnt über einen Makler schätzen lassen oder über die großen Internetportale , wie Mcmak..de

Oder ihr beauftragt einen Anwalt

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Oft werden negative Google Bewertungen gar nicht freigeschaltet

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Die Betreiber der Toiletten in Einkaufscentern und Kaufhäusern verpachten quasi die Räumlichkeiten an selbständige Putzdienste , die die Arbeitsmittel Putzmittel zur Reinigung selber bezahlen , die Aufsichtspflicht haben und auch noch die Toiletten putzen müssen .

Deshalb der Teller für das Kleingeld

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19% plus

Anhand des Zollsatzes können Sie die Abgaben für Ihre Sendung berechnen. Addieren Sie dazu den Warenwert, die Frachtkosten, die Versicherung sowie alle zusätzlichen Kosten und multiplizieren Sie diese Summe mit dem Zollsatz. Das Ergebnis ist der Zollbetrag, den Sie an die Zollbehörde für Ihre Sendung zahlen müssen.

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Du hast Glück gehabt , dass Du nicht erwischt worden bist und solltest nie wieder Ladendiebstahl begehen, denn das könnte unangenehm werden.

Nach 7 Monaten kommt da nichts mehr

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Ich selber bin sehr großzügig aufgewachsen , und uns Kindern hat es an nichts gefehlt.

Meine eigenen , jetzt schon größere Kinder bekommen alles , was sie sich wünschen , da sie es verdienen .

sind aber eher bescheiden .

Auch zum Geburtstag lassen wir es richtig krachen 🥳

Da gibt es I Pads oder das neue I Phone , oder auch den Dyson Airwrap usw. also Teenager Träume 😇

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Du könntest Deine Kunden mit hoher Auftragssumme kontaktieren und fragen ob sie mit der Abwicklung zufrieden sind und ob alles gut geklappt hat.

Ich kenne jetzt nicht Deine Branche nicht , würde aber im Gespräch pokern , als ob der Auftrag ausgeführt wurde , Du erhörst es ja an der Situation, wie der Kunde reagiert im Gespräch.

Vorher kopiere Dir alle Aufträge und nehme das Gespräch intern auf für Dich , ist aber als Beweis nicht zugelassen .

Übrigens es na , sollte der Auftrag storniert worden sein , gäbe es ja auch eine stornierte Rechnung und keine eingehende Zahlung des Kunden .

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Du könntest Dein Kind im Gefängnis Krankenhaus zu Welt bringen

Kommt der Prophet nicht zum Berg

kommt der Berg zum Prophet

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Wie niedlich die Jungunternehmer in der Schweiz denken an alles

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Über die Bahnstrecke fährt man , wenn mindestens 3 Autolängen frei ist vor Dir !!

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Deine Standardantwort ab heute quatscht die Nachbarin Dich an wegen Glasdach

Wenden Sie sich doch bitte an die Eigentümer

~ freundlich lächeln , und weitergehen

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Mal Müll wegräumen ist ok auf dem Schulhof , aber nicht immer der selbe Schüler , der als letzter über den Schulhof schlendert .

Der Trick ist schnell abzuhauen nach Schulschluss wie Speedy Gonzales , dann musst Du auch nicht Stühle hochstellen oder Tafel putzen 😎

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Absolut nicht tragbar und Nötigung , rede mit dem Chef und lass es Dir nicht gefallen.

Bist Du Minderjährig ?

Dann sollen die Eltern handeln

Der Geselle gehört abgemahnt oder gekündigt

Umgekehrt ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auszubildende zu schützen (Fürsorgepflicht). Gem. § 14 des Berufsbildungsgesetzes muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert, sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. Für jugendliche Arbeitnehmer findet sich eine vergleichbare Regelung in § 28 Jugendarbeitsschutzgesetz. 
In dem vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass es der Geselle geradezu darauf abgesehen hat, die Auszubildenden zumindest psychisch zu schädigen. Es sind die Straftatbestände der Beleidigung, wenn nicht sogar der Nötigung erfüllt. Unter diesen Voraussetzungen (Erfüllung der Fürsorgepflicht) dürfte die fristlose Kündigung Bestand haben. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Koblenz wird im Mai 2020 erwartet. Wir werden hier berichten.

https://wengenroth-anwaelte.de/blog/geselle-schikaniert-lehrling-fristlose-kündigung

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