Ist eine Kündigung auf ärztlichen Rat eine ordentliche Kündigung?

1 Antwort

Natürlich. Was denn sonst? Das ist in meinen Augen erstmal kein Grund für eine Fristlose Kündigung, höchstens für einen Aufhebungsvertrag.

Wichtig ist in diesem Fall nur, dein Vorgehen mit dem AA vorab abzusprechen, denn es ist immer schwer anschließend gegen die ALG2 Sperre bei Eigenkündigung vorzugene.

Besser du hast vorab das OK des Amtes kündigen zu können, ggf auch per Aufhebungsvertrag, um eben der 3 Monatigen ALG Sperre zu entgehen.