Hellhörigkeit Mietwohnung?

2 Antworten

Die Mängel sind umgehend und umfassend dem Vermieter mitzuteilen.

Der wird an dieser Mitteilung großes Interesse haben da wirklich der Verdacht auf Baumängel besteht. Wenn jemand gespart hat, dann wird das mit Sicherheit nicht der Bauherr sein, sondern die ausführende Baufirma.

Aus Schallschutzmängeln können sich für den Mieter Ansprüche auf Mietminderung ergeben. Das aber ist ein weites Feld. Als Mieter sollte man sich da von einem Mieterverein beraten lassen.