Frage wegen Zweitwohnsitz in UK: muss ich mich in D komplett abmelden?

2 Antworten

Halte dich mal nicht an "gemeldet sein" fest, sondern an den tatsächlichen Verhältnissen.

Wirst Du weiter einen Wohnsitz in Deutschland unterhalten, oder nicht?

Tatsache ist, wenn Du einen Wohnsitz in GB hast, wirst Du dort unbeschränkt steuerpflichtig.

Unterhältst Du weiterhin einen Wohnsitz in D bist Du auch hier unbeschränkt steuerpflichtig.

Das nichts doppelt besteuert wird, ist über das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung  geregelt.

Deine Mieteinnahmen, besser die Überschüsse aus der Vermietung sind auf jeden Fall in Deutschland zu versteuern.

Deine Arbeitseinkünfte in GB.

Im Jahr des Umzugs ist es die "Wegzugbesteuerung" im Jahr in dem Du zurück kommst, die "Zuzugsbesteuerung".

Der Rest ist ein Rechenexempel.

Die Frag eist die Höhe der Einkünfte, insbesondere, aber eben die tatsächlichen Verhältnisse.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Frage stellt sich nicht. Du MUSST dich abmelden. Du kannst gerne eine Adresse in D haben oder Eigentum. Das spielt keine Rolle. Für die Wohnungen zahlst du hier Steuern. Für den Rest in UK

adrian1980 
Fragesteller
 07.03.2017, 10:47

Aber wenn ich mich abmelde, bin ich doch hier in D nicht mehr zu erreichen. Wie sollen mir die Behörden dann Briefe zustellen?

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wfwbinder  07.03.2017, 11:04

 Die Frage stellt sich nicht. Du MUSST dich abmelden

Wie kommst Du zu dieser Aussage und wo steht das?

Ein guter Freund von mir hat einen Wohnsitz in GB und einen in Berlin. 

Er verdient Geld in GB und bekommt in Deutschland Rente.

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topbaugutachter  19.03.2017, 10:14
@wfwbinder

Das steht im Meldegesetz. Man muss sich dort anmelden wo man lebt.bzw der Lebensmittelpunkt. 3 Jahre im Ausland arbeiten kann man nicht mehr als Urlaub betrachten.

§ 17 Anmeldung, Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht,hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden

§ 21 Mehrere Wohnungen

1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.

Die Behörden werden dir keine Briefe zustellen, da sie nicht mehr für dich zuständig sind. Ansonst geht Post auch ins Ausland - das Finanzamt ist da kreativer als man denkt wenn es ums Geld geht:

Wenn du beim Fiamt angibts das du in D lebst werden deine Mieteinnahmen anderes berechnet als wenn du im Ausland leben würdest. Damit könnte das in einer Steuerhinterziehung endet.

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