Ich lebe in Österreich, will aber meine Gewerbe in Deutschland anmelden

2 Antworten

   Es ist mir klar, dort wo ich angemeldet bin (habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, bin aber Deutscher), zahle ich auch Einkommensteuer auch aus selbständiger Tätigkeit. 

Meinst Du die Anmeldung als Person, oder die Anmeldung des Betriebes.

Dort wo Dein Wohnsitz ist, bist Du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Dort wo Dein Betrieb ansässig ist, wirst Du die betrieblichen Ergebnisse versteuern müssen (Normalfall, kommt auf das DBA an).

Also, solange Ihr in Österreich wohnt, seid Ihr dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach dem Umzug nach Teneriffa (gute Wahl) dann dort.

    Nun beabsichtige ich, meine Gewerbe nach Deutschland zu verlagern (habe Büroadresse in Berlin),

Was passiert denn an der Büroadresse? Wird dort gearbeitet? Ist dort ein Mitarbeiter? Oder leiten die nur die Post durch?

Ist das Auslieferungslager in Dienstleister, oder ein eigenes Lager?

Anscheinend ist ja das Gewerbe ein Versandhandel, oder etwas Vergleichbares.

Das Unternehmen hat seinen Sitz dort (steuerlich), wo die betriebliche Oberleitung ist.

Eine Betriebsstätte kann ggf. einen Gewinn selbst ermitteln und dieser wäre dann dort zu versteuern, wo die Betriebsstätte ist.

Es wäre auch möglich, wenn alles nur per Mail und Computer läuft, dass das Unternehmen in Teneriffa ist und in "D" das  Auslieferungslager eines Dienstleisters, was aber keine Betriebsstätte wäre.

Die Büroadresse ist ein Service-Unternehmen, welches meine Post, Telefonate etc. entgegennimmt und an mich weiterleitet. Dafür zahle ich monatlich eine Pauschalgebühr. Auch steht mi dort nach Bedarf ein Bororaum, Besprechungsraum etc. zur Verfügung. Auf diese Adresse will ich mein Gewerbe anmelden. Es handelt sich um Online-Handel, Filmproduktion etc. Alle meine haptischen Artikel befinden sich in einer Verlagsauslieferung in Bonn oder z. B. auch bei Amazon. Ich gebe auch Seminare, vornehmlich in Deutschland. Da hier in Österreich die gewerberechtlichen Dinge recht kompliziert sind und sich kaum einer mit dem deutschen Finanzamt auskennt, (weitere notwendige Umsatzsteuer-ID in Deutschland, da ich z.B. in D die DVDs pressen lasse und dann ins Auslieferungslager transportiert werden, somit die ware garnicht Deutschland verläßt), will ich wieder gewerblich "back to the roots" nach Deutschland und nur in Österreich, später Teneriffa wohnen. Meine geschäftlichen Aktivitäten wickele ich sowieso meist über internet ab, bin also nicht ortsgebunden. Frage zusätzlich: Wieso Teneriffa interessant? Hast du da noch weitere tipps?

wfwbinder  12.03.2015, 22:51

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Nun zu den Punkten. Der Sachverhalt nimmt andere Formen an. Deine Seminartätigkeit ist vermutlich freier Beruf, dafür wäre eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig.

Das Bürocenter wird nicht als Betriebsstätte anerkannt (nur wenn ein festes Büro angemietet ist, wo ein Schrank für die Unterlagen ist.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Firmensitz-Briefkastengesellschaft---f169263.html

Ich halte das auch nicht für notwendig, denn die deutsche Steuernummer ist vorhanden, ich sehe keinen Sinn darin zwingend den Betrieb nach "D" zu verlegen.

Die "gute Wahl" für Teneriffa hatte bei mir vor allem klimatische Gründe. Aber auch steuerlich sind die Kanaren besser, als das Festland und die Balearen.

Ich denke Euer Fall ist ein Thema für einen Kollegen von mir in Eurer Gegend, um ein Konzept zu erstellen, was langfristig optimal ist.

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