Eigentumswohnung und Erbe - was passiert mit der Wohnung nach meinem Tod?

2 Antworten

Wenn Du stirbst 8möglichst in weiter Zukunft), wird entweder, wenn Dein Gatte noch lebt, Dein Erbe unter Deinem Ehemann und Deinem Kind 50:50 aufgeteilt (unter der Voraussetzung, dass Du keine weiteren Kinder bekommst.

Eine Andere Verteilung kannst Du durch Abfassung eines Testaments erreichen.

Sollte bei Deinem Tod DeinEhemann schon verstorben sein, erbt Dein Kind alles.

Die Kinder Deines Ehemannes aus erster Ehe sind bei Dir nicht erbberechtigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Hallo,

ohne Testament bzw. ohne Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, es erben erst die Kinder des Verstorbenen in gerader Linie, gemeinsam mit dem Überlebenden Ehepartner.

z.B. angenommen: stirbst du zuerst, erbt dein Ehemann und dein Kind je zur Hälfte. Die Kinder deines Partners erben erst den Rest, nach dem Ableben ihres Vaters/deines Ehemanns.

Möchtest du (bzw. ihr beide) eine andere Konstellation, sollten Patchworkfamilien wie hier, ein Testament beziehungsweise einen Erbvertrag aufsetzen. 

Dies ist nur meine laienhafte, subjektive Einschätzung. Genaueres, wie auch zum Pflichtteilsanspruch der Kinder, werden dir unsere Fachleute später noch sagen können.

Ups..... ich war zu langsam ;-) Ein Fachmann hat sich deiner Frage bereits gewidmet, wie ich sehe !