Darf man Ballons legal verkaufen?

3 Antworten

Wenn Du ein (Reise-)Gewerbe angemeldet hast und eine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt an Ort Punkt X Deinen Stand aufzubauen / zu betreiben - dann ja.

Wenn Du

  • das Gewerbe angemeldest und
  • den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt übermittelst

ist es legal. Dann ist natürlich im Folgejahr eine Gewinnermittlung, vermutlich in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen und eine Einkommen- und Umsatzsteuererklärung nebst Anlage EÜR einzureichen.

Wo willst Du den Stand denn aufstellen?

In Omas Vorgarten geht das in Ordnung. Natürlich nur mit Gewerbeschein.

Auf der Straße aber kann das Ordnungsamt dem Handel einen drastischen Dämpfer verpassen wenn Du nicht vorher eine gebührenpflichtige Genehmigung eingeholt hast.