Darf Rechtsschutz Selbstbeteiligung nach Schadensfall erhöhen?

3 Antworten

Nach jedem Schadensfall darf die Versicherung kündigen. Was Dir angeboten wird, ist Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu veränderten Bedingungen. Du solltest Dir schon gut überlegen, was Du jetzt tust: Kündigt die Versicherung Dir, mußt Du diesen Umstand bei jeder anderen Versicherung offenbaren. Es kann sein, dass Du dann nur Absagen bekommst.

mig112  16.01.2014, 23:41

wfwbinder hat die korrekte Antwort gepostet.

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Privatier59  17.01.2014, 06:18
@mig112

Ich verneige mich in Ehrfurcht vor Deinen seherischen Fähigkeiten.

Nur einen Beweis möchte ich noch: Wie lauten die Lottozahlen von morgen (nach Ziehungsbeginn posten gilt nicht).

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Was steht im Vertrag?

Gibt es eine Klausel "Selbstbeteiligung 250,- bei Mandat an Vertragsanwalt, 500,- Euro Selbstbeteiligung bei freier Anwaltswahl" dann dürfen die.

Wenn im Versicherungsvertrag nur freie Wahl steht, dann nicht.

Es ist ähnlich wie bei der Werkstattwahl, die Du der Versicherung überlässt, um die Versicherungsprämie zu senken.

Solche Anreize wollen mittlerweile auch Rechtsschutzversicherungen schaffen, um ihre Kosten gering zu halten. Sie empfehlen ihren Kunden einen Anwalt und versprechen ihnen Vergünstigungen, wenn sie sich von diesem beraten und vertreten lassen. Mit den empfohlenen Anwälten haben die Versicherungen wiederum feste Honorare für die außergerichtliche Beratung vereinbart. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis nun anders als die Vorinstanz für grundsätzlich zulässig erklärt (Urt. v. 04.12.2013, Az. IV ZR 215/12).