Ein Arbeiter muss in der nächsten Woche einen Gerichtstermin als Beklagter wahrnehmen. Nur ist das Landgericht ziemlich weit von seinem Wohnsitz weg. Es hat aber sein persönliches Erscheinen angeordnet. Der Arbeiter muss daher schon am Vorabend mit dem Zug anreisen und wird erst am nächsten Tag, dem Terminstag, spät abends nach Hause zurück kehren. Diesen Tag will ihm aber der Arbeitgeber nur gegen 1 Tag Urlaub frei geben oder für den Tag nichts zahlen. Er meint, schließlich sei der Arbeiter selbst schuld, da er außergerichtlich hätte zahlen müssen. Dann wäre auch der jetzige Termin nicht. Ist die Auffassung des Arbeitgebers richtig?
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