Muss beklagter Arbeitnehmer 1 Tag Urlaub für Gerichtstermin opfern?
Ein Arbeiter muss in der nächsten Woche einen Gerichtstermin als Beklagter wahrnehmen. Nur ist das Landgericht ziemlich weit von seinem Wohnsitz weg. Es hat aber sein persönliches Erscheinen angeordnet. Der Arbeiter muss daher schon am Vorabend mit dem Zug anreisen und wird erst am nächsten Tag, dem Terminstag, spät abends nach Hause zurück kehren. Diesen Tag will ihm aber der Arbeitgeber nur gegen 1 Tag Urlaub frei geben oder für den Tag nichts zahlen. Er meint, schließlich sei der Arbeiter selbst schuld, da er außergerichtlich hätte zahlen müssen. Dann wäre auch der jetzige Termin nicht. Ist die Auffassung des Arbeitgebers richtig?
2 Antworten
Darf ich eine Gegenfrage stellen? Warum sollte ein Arbeitgeber die Lasten auss einem Gerichtstermin zahlen, mit dem er absolut nichts zu tun hat.
Der Arbeitnehmer ist verklagt worden. Ob zu Recht, oder zu Unrecht, wird sich ja im Termin herausstellen.
Aber das ist sein Problem. Die Lasten muss er selbst tragen.
Wenn er keinen Anwalt hat, der das persönliche Erscheinen mindern könnte (z. B. Krankheit ),gibt es keinen bezahlten Urlaub. Abmahnen darf er ihn aber auch nicht !!!!! Unter dieser Seite über den Ablauf eines Gerichtsverfahrens kannst du vielleicht etwas finden : http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/schiedsgerichtemediationschlichtung/gerichtsverfahren/gerichtsverfahren1.jsp Gruß Z... .