Ich habe mein eigengenutztes Haus an meine beiden Kinder verschenkt mit der Einschränkung eines im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechtes. Nun ist eines meiner Kinder insolvent und eine Zwangsversteigerung des Hauses steht wahrscheinlich vor der Tür. Was passiert in diesem Fall mit dem Nießbrauchrecht?
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