Nach einem Wasserrohrbruch mussten in 2 meiner vermieteten Wohnungen Trocknungsgeräte aufgestellt werden, die über mehrere Wochen den ganzen Tag über liefen. Wegen des zugegeben unerträglichen Lärms stellten die Mieter – wie mein Anwalt mir sagte, zu Recht – die Mietzahlungen ein. Die Reparaturkosten zahlt meine Gebäudeversicherung, aber wer trägt die Mietausfälle?
Verwandte Themen
Zahlt die Gebäudeversicherung auch Mietausfall?
Gebäudeversicherung,
Versicherung,
Mietkürzung,
Mietshaus,
Reparaturkosten,
Wasserschaden