Ich würde empfehlen seine Kontaktversuche/eMails zu speichern, jedoch keinesfalls antworten. Und abwarten.
Kosten für den Hauswart ist i.d.R. sein Gehalt. Unabhängig was er vor Ort genau macht.
Steuerfreibetrag ist für das Finanzamt. BG ist für Jobcenter.
Wenn Ihr Einkommen unter den Steuerfreibetrag fällt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Auf Ihr BG kann dennoch es angerechnet werden. Hier beträgt der Freibetrag, soweit ich weiß, 100 Euro monatlich. Alles darüber hinaus wird zu etwa 80% angerechnet.
Nein, Ihre Schulden muss Ihr Mann nicht zahlen, sofern er dafür nicht explizit gebürgt hat.
Pfändung ist dann ein anderes Thema. Der GV kann Unterstellen, dass es Ihnen gehöre und es pfänden. Das ist nicht unüblich. Ihr Mann müsste dann ggf. Rechnungen mit seinem Namen für die jeweiligen Gegenstände vorlegen oder irgendwie anders nachweisen, dass die Sachen ihm gehören.
Das Jobcenter bzw. das Sozialamt werden dich sicherlich dazu auffordern einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Dir wird mit Sicherheit auch eins gewährt. Und ja, der Vater muss diesen zurückzahlen, in welchem Teil der Erde er sich auch immer aufhält. Nur die Vollstreckung dieser Forderung gegenüber dem Vater ist dann ein ganz anderes Thema. Ist jedoch nicht deine Angelegenheit.
Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.
Ihre Sachlage kennt hier wohl kaum jemand. Warten Sie einfach die Ermittlungsergebnisse ab, dann wissen Sie mehr. Viel können Sie derzeit nicht machen.
Dass jemand beim Gebrauchtwagenkauf sich erkundigt, ob das Fahrzeug im Ausland als gestohlen gemeldet ist, ist mir neu. :) Aber auch ich lerne regelmäßig dazu.
Wie lange Sie Hausverbot haben, müsste Ihnen NewYorker mitgeteilt haben. Anderenfalls bis auf Weiteres also immer.
Kontrolliert wird dies i.d.R. nicht. Meist werden Straftäter kontrolliert. Wenn Sie also erneut dort auffällig werden. Dann gibt es neben dem Diebstahl ggf. noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.
Wenn keine nachweisliche Zahlungseingänge auf Ihrem Bankkonto feststellbar sind, müssen Sie auch keine Einnahmen frei definieren.
Ich glaube nicht, dass Sie für den 9.3. erst heute die Einladung erhalten haben. Wenn Sie keinen Anwalt bis dahin finden, können Sie nach der Verhandlung einen Anwalt finden für Revision o.ä. I.d.R. jedoch ist die kurze Frist kein Problem für die Anwälte. Die können die Verhandlung verschieben lassen.
Ja, für die letzten Tagen des jeweiligen Kalendermonats.
Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.
Ja, das ist erlaubt. Sie müssen es jedoch als Schenkung versteuern.
Werbung klingt meistens sehr schön ;)
Wie genau eine hohe Performance erzielt wurde, wird nicht im Detail erklärt. Habe mir die Zusammensetzung angeschaut. Der wesentliche Treiber waren wohl die Tech-Werte. Diese jedoch haben bis zur Finanzkrise eher underperformed, aber zu der Zeit gab es dieses Portfolio anscheinend nicht. Welche Werte künftig outperformen kann man ohne Insider-infos leider nicht zuverlässig prognostizieren.
Mein Fazit: Das Portfolio hat Glück gehabt. Dazu ein kostenloses kleines Buch "Erfolgsmatrix - Zwischen wollen und können" im PDF Format: https://andreasschendel.de/.cm4all/uproc.php/0/Erfolgsmatrix%20und%20B%C3%B6rsenpsychologie.pdf?cdp=a&_=1866c091908
Das müssten Sie leider zahlen.
Üblicherweise gibt es dazu entsprechende Vereinbarungen im Vermittlungsvertrag. Sie sind i.d.R. verpflichtet einen AVGS zu besorgen. Können Sie keins vorlegen, haften Sie ersatzweise in Höhe des üblichen AVGS i.d.R. 2000-2500 Euro.
Die Höhe stimmt insofern. Ich würde empfehlen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Du könntest das Jugendamt kontaktieren und alles erklären. Die versuchen i.d.R. dann mit deinen Eltern und ggf. Großeltern zu sprechen und eine Lösung zu finden.
Für Spar-/Tagesgeldkonten fallen i.d.R. keine Gebühren an. Im Grunde kann man alles bei einer Bank unterhalten.
Für langfristiges Sparen würde ich ein Depot eröffnen und ein ETF-Sparplan anlegen. Für "Notreserve" eignet sich ein Tagesgeldkonto.
Einige Wochen wären ggf. drin. Genau lässt sich das nicht vorhersagen. Briefe von der Staatsanwaltschaft erhalten nicht unbedingt ausschließlich Beschuldigte. Den Inhalt dürfte Ihr Vater nicht kennen. Er würde eine Straftat begehen, wenn er unerlaubt Ihre Post öffnet.
Verstehe nicht ganz. Die Hausdurchsuchung erfolgt i.d.R. bei begründetem Verdacht und nicht erst ein Jahr nach Vorladung. Für mich sieht das so aus, als hättest du bereits mit 17 ein Verfahren und mit 18 nun ein zweites durch wiederholte Auffälligkeit/Anzeige.
Das kann man so hier online nicht beurteilen. Eventuell hat der Vermieter die Leistung abgeriegelt. Derzeit ist es leider so, dass die gesetzlichen Mindesttemperaturen ausgesetzt sind. Sie haben daher kein Recht auf Mietminderung, wenn es zu kalt in der Wohnung ist. Leider.