Wonach richtet sich das Netto-Haushaltseinkommens einer WG, die finanziell von Eltern unterstützt wird?
Hi, folgende Situation:
wir sind drei Freunde, die bald in einer anderen Stadt anfangen zu studieren. Demnach suchen wir nach einer Wohnung. Finanziell würden wir alle von unseren Eltern unterstützt werden. Eine Bürgschaft käme auch infrage.
Im Bewerber Profil müssen wir nun unser monatliches Netto-Haushaltseinkommen angeben (für drei Personen).
Ist es für den Vermieter am besten, wenn das kumulierte monatliche Netto-Haushaltseinkommen aller drei Familien angegeben wird? Oder nur das des Bürgen?
Danke für Antworten
3 Antworten
Neben BAFÖG Bescheinigungen können vorgelegt werden:
Mietbürgschaftserklärung eines Elternpaares
oder aber,
ein Elternpaar unterzeichnet den Mietvertrag allein, dann muss auch nur dieses ihre Einkommensnachweise belegen.
Beide Varianten sind nicht ohne Risiko für die jeweiligen Eltern.
https://www.generali.de/journal/elternbuergschaft-so-vermeidest-du-unbegrenzte-haftungsrisiken-
👋
Alle mutmaßlichen zukünftigen Mieter haben gemäß Düsseldorfer Tabelle gegenüber den Eltern einen Unterhaltsanspruch in Höhe von je 930 Euro. Sind die jeweiligen Eltern nach Vorgaben des Bafögamts wirtschaftlich nicht in der Lage, den Unterhaltsanspruch zu decken, so kann das Kind Antrag auf Bafög stellen.
Ansonsten - können sich Eltern auch als Hauptmieter mit in den Vertrag aufnehmen lassen, bzw. eine Bürgschaft übernehmen.
Es ist das zu erwartende Nettoeinkommen der evtl. Mieter anzugeben. Ergänzend da Einkommen des / der Bürgen.
Ich würde vermuten, der Fragebogen zielt auf das Netto-Haushaltseinkommen der drei Freunde ab, nicht das von deren Eltern.
So ein Standard-Fragebogen passt nicht auf jede Situation, das muss dann im Freitext erläutert werden.