Wohnsitz + Arbeitgeber in Deutschland, 3 Tage Home Office aus der Schweiz?
Hallo!
Ich führe eine Fernbeziehung (München - Basel), mein Arbeitgeber und Hauptwohnsitz ist in München, mein Freund wohnt in Basel. Ich kann bei meinem Arbeitgeber 2-3 Tage die Woche Home Office machen, das würde technisch gesehen auch wunderbar von der Schweiz aus funktionieren. Das wäre für unsere Beziehung der nächste Schritt. Hauptwohnsitz würde ich hier behalten und 2 Tage (für Meetings) hier sein, den Rest in Basel. Das ganze ist mal für max. 1 Jahr geplant.
Nun stellt sich die Frage ob die Schweiz es gestattet dass ich 5 Tage die Woche dort verbringe und davon 3 Tage im Home Office für einen deutschen Arbeitgeber arbeite. Alles bleibt in Deutschland, lediglich ich und mein Laptop nutzen Schweizer Strom und Luft:)
Frage 1: Muss ich mich in der Schweiz in irgendeiner Form anmelden wenn ich dort 5 Tage die Woche beim Partner bin und 2 Tage im Home Office?
Frage 2: Muss ich mich in besonderer Form in der Schweiz anmelden wenn ich dort Home Office Tätigkeit für eine deutsche Firma mache? Ich habe die Grenzgängervereinbarung gelesen, da geht es aber eher darum wenn ich in der Schweiz arbeite und in Deutschland wohne und täglich pendle.
Frage 3: Hat das steuerrechtlich irgendeine Relevanz?
Mein aktueller Stand ist, dass ich länger als 90 Tage pro 180 Tage in der Schweiz nicht sein darf ohne Ausweis B, diesen bekomme ich entweder mit finanziellen Rücklagen oder Arbeit in der Schweiz.
In meinem Fall arbeite ich ja weiter in Deutschland, ich bin nur länger als 90 Tage dort. Bekommt man dafür dann auch Ausweis B?
Danke schonmal!
1 Antwort
- Anmeldung im Sinn von Wohnsitz könnte ein Problem weren, aber das sollte Dein Freund wissen. Wenn Du auf Dauer 5 Tage pro Woche in der Wohnung vom Freund bist, sollte es aber er Vermieter wissen. Sonst zahlen die anderen im Haus Deine Nebenkosten mit.
- Home office ist eben home office, man ist ja Daheim und keine Niederlassung des Unternehmens.
- Nein, denn selbst wenn Du in der Schweiz einen Wohnsitz anmeldest, Du hast dort keine Einkünfte.
Nachtrag: Neben widersprüchlichem Zeug habe ich u.a. gefunden dass bei Erwerbsort Wohnort + Fremdstaat der Wonortstaat für die Sozialversicherung zuständig ist, sofern ich dort 25% arbeite (also maximal 75% im Fremdstaat). Da ist dann aber nicht definiert wer bei mir nun der WOhnortstaat ist wenn ich für die Schweiz einen Ausweis B habe, 5 Tage dort bin und 2 hier. Denn wenn ich im Fremdstaat 75% arbeiten darf, dann muss ich ja dort wohnen da das 3 von 4 Tagen entspricht und ich somit schnell über 90 Tage komme...
ZU den speziellen Meldebestimmungen der Schweiz kann ich keine Auskunft geben, da Melderecht für meine Tätigkeit uninteressant ist.
Zum Thema der Besteuerung kann Dir dagegen versichern, dass Du in Deutschland steuerpflichtig bist, solange Du hier in Deutschland einen Wohnsitz hast. Und ich meine einen Wohnsitz, also nicht ein Briefkasten bei den Eltern und eine Meldung beim Einwohnermeldeamt. Melderecht ist nicht Steuerrecht. Im Steuerrecht zählen die tatsächlichen Verhältnisse.
Dein "Home Office" in der Wohnung des Freundes hat keine steuerrechtliche, oder sozialversicherungstechnische Auswirkung, solange Du in Deutschland eine Wohnung hast.
okay, das ist schon mal eine gute Info. Dann geht es nur noch um den Aufenthalt der geklärt werden muss. Dennoch werden wir da ne Grenzgängerberatung machen. Es ging mir hier mal nur um ein grobes "abklopfen" der Sachlage
Vielen Dank
ich habe heute nochmal etwas recherchiert. Es gibt ja mehrere "Probleme" und Fragen. Vielleicht kannst du darauf gesondert eingehen.
Lösung 1: Ich bin "nur" 90 Tage dort und mache gar nichts (außer dem Vermieter Bescheid geben)
Lösung 2: Ich bin länger als 90 Tage dort und beantrage Ausweis B sofern der Verdienst hier zählt um das zu bekommen (eventuell gibt es dann aber Fallstricke bei Sozialversicherung, Steuern)