Wie kann man nicht einbringbare Forderungen von Wohnungseigentümern in der WEG abschreiben?

5 Antworten

Da eine WEG nicht bilanziert, werden ja nur Einnahmen erfasst. Eine Summe, die nicht eingegangen ist, ist somit auch nicht erfasst.

Wenn also z. B. wegen Insolvenz eines Mitgliedes die Summe nciht mehr eingefordert werden kann, kann man sozusagen nur noch darauf verzichten die Beträge anzumahnen.

Vermutlich tritt diese Situation ja auch erst ein, wenn die Wohnung verkauft/versteigert ist.

Die WEG kann sich an erste Stelle einer Versteigerung stellen und bekommt daher immer ihr Geld. Ein Verwalter sollte das wissen. Meldet er die Forderung nicht an hält sich die WEG an die Versicherung des Verwalters. Das macht dann der neue Verwalter, denn der alte ist ne Pfeife

Ist denn schon das Wohnungseigentum der säumigen Wohnungseigentümer von der WEG gepfändet und zwangsversteigert worden? Dann müßten die Außenstände doch vereinnahmt worden sein. Oder überstiegen die Außenstände gar die Forderungen der WEG?

Guck mal:

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/bgh-weg-kann-wohnung-von-insolventem-hausgeldschuldner-versteige_214_79326.html

coloneltw 
Fragesteller
 18.08.2015, 08:05

Es sind zum überwiegenden Teil Altschulden welche vermutlich nicht mehr einbringbar sind. Der Verwalter hat schon gute Arbeit geleistet. Alle säumigen Eigentümer sind nun keine Eigentümer mehr, deren Altschulden bleiben aber. Im prinzip sind das alles nicht einbringbare Forderungen und ich persönlich würde das ganze Thema zu den Akten legen. Sprich die Schulden wo aktuell Leistungen kommen würde ich in die Bilanz aufnehmen, den Rest abschreiben.

Die Frage ist halt wie wir abschreiben können. Wenn wir einfach beschließen können, die Restschulden zu ignorieren ohne sie ausgleichen zu müssen wäre das ja eine gangbare Lösung.

Viele der älteren Eigentümer bekommen halt echt Frostbeulen wenn sie das hören. Die mussten in der Vergangenheit viel einstecken. Jedes Jahr Sonderumlage um Sonderumlage und am Ende kommt heraus, dass Verwalter und Beirat Hand in Hand die Gelder veruntreut haben. Darum haben wir es nun doppelt so schwer Vertrauen aufzubauen. So gut der Verwalter auch ist, in manchen Dingen ist er etwas schluderig bzw. nicht sehr kommunikativ (was die Eigentümer angeht) oder ihm fehlt eventuell auch das Wissen dazu. Man kann ihm unterstellen, dass er nach besten Wissen und Gewissen handelt. Jeder Cent wird korrekt verbucht (und wenn ich Cent sage meine ich auch Cent). Es passieren Fehler, viele müssen nicht passieren wenn man sorgsamer ist aber nichts passiert aus boshaftigkeit oder aus niederen Beweggründen.

Aber diese Altlasten lasten halt auch an der Phsyche. Und wenn ich eine Lösung anbieten kann, können wir das Thema nächstes Jahr komplett beerdigen.

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mit einer Lösung wie man diese Uralt Sachen Kostenneutral für die Eigentümer abschreiben kann

Man kann negatives (=fehlendes) Geld  nicht einfach durch eine Umbuchung herbeizaubern.

Die einzige Möglichkeit, solche Dinge zu vermeiden oder zu begrenzen ist, frühzeitig auf die Rückstände zu reagieren und die vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten.

coloneltw 
Fragesteller
 17.08.2015, 14:08

Ich möchte das Geld ja nicht herbeizaubern sondern abschreiben.

Ideen hätte ich ein paar, mein Wissen im WEG Recht ist aber zu begrenzt um zu sagen ob das ein gangbarer Weg ist oder nicht.

Z.b. würde ich den jährlichen Zufluss zur Rücklage auf Null stellen und dafür eine jährliche Sonderumlage zum Ausgleich der Altschulden in gleicher Höhe beschließen. Die ausgewiesene IR würde somit konstant bleiben aber die Liquiden Mittel würden sich diesem Wert langsam annähern und die Altschulden Stück für Stück gesenkt werden.

Oder man macht eine Sonderumlage um das auszugleichen und gleichzeitig macht man eine entsprechende Auszahlung. Kein Plan ob man nach WEG Gelder auch wieder auszahlen kann.

Ein Ausgleich macht Sinn wenn eine WEG wenig liquide Mittel hat. Frühzeitiger Eingriff wäre gut gewesen, aber die vorherige Verwaltung war Kriminell und wurde auch erfolgreich abgeurteilt. Insofern konnte man nur Vergangensbewältigung betreiben aber 1-1,5 Mio waren dann doch arg viel so dass man sich dafür entschieden hat die Altlasten aus der Bilanz zu halten.

Nur macht dies unsere Arbeit bei der Kassenprüfung extrem schwer und irgendwann will man ja auch mal wieder eine vernünftige Abrechnung haben. Daher suche ich nach Lösungen, die dem WEG gerecht werden und die Eigentümer nicht vor hohe Sonderzahlungen stellen. Diese könnten diese Umlagen nicht mehr tragen und wären die nächsten Kandidaten für eine Zwangsvollstreckung damit im Ergebnis mehr Geld in der Kasse ist als die WEG benötigt.

Nur ohne fundierte Informationen ist das schwierig, daher möchte ich Anhaltspunkte haben, die ich dann gegebenfalls nachverfolgen kann.

Vielen Dank

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Mikkey  17.08.2015, 19:59
@coloneltw

So ganz verstehe ich nicht, was Du eigentlich vor hast.

Fakt ist: Der WEG fehlen 1 Mio. Dieser Fehlbestand liegt entweder in Form von Bankschulden oder in Form von Minderbestand bei der Instandhaltungsrücklage vor. Beides muss einigermaßen zügig zurückgeführt werden. Wie dies geschieht, kann die Eigentümergemeinschaft beschließen. Außer dem Kreditgeber wird da niemand hineinreden.

Den Begriff "abschreiben" kenne ich nur in Zusammenhang mit Steuern bei Investitionen und bei Buchhaltung im gleichen Zusammenhang. Bei Verlusten passt das nicht, weil kein Wert da ist.

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Danke für den Hinweis,

Letztes Jahr gab es einen Fall, wo nach der Zwangsversteigerung die Restschulden als Ausgaben in die Gesamtkostenabrechnung übernommen wurden. Man hat es nicht Sonderumlage genannt - da dies bei den Eigentümern für schlechte Laune sorgt - es war ein Posten wie alle anderen auch nur höher.

Nächstes Jahr tritt der nächste Fall ein, vermutlich viel höher als der letzte und es gab aus der Vergangenheit heraus viele Fälle von Alt-Schulden, welche erst gar nicht in der Abrechnung auftauchen, es aber aus Zahlungsvereinbarungen durchaus Einnahmen gibt.

ich würde gern eine Alternative zu der intransparenten Darstellung der Vermögensübersicht anbieten, mit einer Lösung wie man diese Uralt Sachen Kostenneutral für die Eigentümer abschreiben kann.

finanzfrageTeam  18.08.2015, 00:03

Liebe/r coloneltw,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

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