Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?
Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.
Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.
Meine persönliche Situation ist das Folgende:
Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).
Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.
Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!
2 Antworten
So wie ich das verstehe willst Du überhaupt nicht in der Wohnung wohnen.
Dann ist das rechtlich keine Untervermietung einzelner Zimmer, sondern die Weitervermietung der ganzen Wohnung.
Weitervermietung ist IMMER nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Es besteht, anders als bei der Untervermietung, kein Anspruch auf diese Zustimmung.
danke dir, ja richtig verstanden, das ganze is 27m2 "groß"
@Privatier59 Danke du gibst immer gute Antworten, du hast schon auf mehrere meine Fragen gute Antworten gegeben, ich befinde mich in einer schlechten Situation wegen der Zeitarbeit, und die sagen mit einfach nicht, ob Q1/2024 arbeiten darf, nicht mal Q3/2023 ist bestellt, egal wie oft man nachfrägt, ich suche lieber eine unterbezahlte schlechte Stelle, wo man was planen wann, ich habe die Nase voll ich bin schon zu alt (Richtung 50)
War das nicht eigentlich so, dass Du für Deine Abwesenheit eine Scheinadresse zur weiteren Anmeldung haben willst, deshalb extra eine Wohnung anmieten möchtest, um sie dann unterzuvermieten?
Und nun stimmt der Vermieter nicht der Untervermietung zu? Das muss er auch nicht.
nein, das war nich meine Absicht, Scheinadresse ist illelagal, es ist klar für mich, mache ich sowas, ich bin wirklich verzwiefelt ich kann es nicht lösen, ich kann es leer weiterzahlen 645eur/Monat, Scheinanmeldung macht keiner mit, und ich will auch keine darum bitten :(((((((((((