Werkstudent +teilzeit/minijob über die SemesterFerien?
Hallo liebe communitiy
Ich arbeite momentan als Werkstudent und verdiene ca 650€ . Nun hab ich ein Angebot bekommen über die semesterferien ein teilzeit oder Aushilfsjob auszuüben. Meine frage: 1. Wenn ich den 2.Job annehme ändert sich was auch an den Abgaben vom 1. Job ? 2. Muss ich meiner 1. Arbeitsstelle Bescheid geben ? 3. Wenn ich "nur" auf 450 mich einstelle habe ich ja theoretisch keine Abgaben ... aber somit komme ich über die 20 h pro Woche .. oder werden die stunden nicht zusammen gezählt ? .. 4. Ist es möglich , dass ich dem StudentenJob ganz normal weiter führe und meinen zweiten Job (wenn möglich teilzeit oder Aushilfe ) ganz normal versteuern lasse ? Gibt es 5. Ausnahmen in der vorlesungsfreien Zeit ?
Und wo bekomme ich eine offizielle Antwort ? Finanzamt ?
LG +Danke
3 Antworten
deiner arbeitsstelle MUSST du auf jeden fall bescheid geben, dazu bist du verpflichtet. die abgaben müssten sich allerdings vom 1. jobn icht ändern, da man bei 450 euro keine steuern zahlt.
1. Natürlich kannst Du einen zweiten Job annehmen.
2. In den Semesterferien gilt die 20 Stunden regel nicht. Die gilt nur in der Zeit der Vorlesungen.
3. Ja, Du musst es Deinem ersten Job sagen, dass Du einen zweiten hast.
4. Der zweite Job wird gem. St.-Kl. VI abgerechnet.
Das Finanzamt kann und wird Dir keine Auskunft geben, denn a) steht bei denen über der Tür "Finanzamt" und nicht "Steuerberatung" und b) interessieren die sich z. B. überhaupt nicht für Dinge wie die 20 Stunden Regel, weil das für die Besteuerung unwichtig ist.
Hallo,
in den Semesterferien gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Arbeitgeber benötigt einen Nachweis über die Dauer der vorlesungsfreien Zeit.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist der bisherige Arbeitgeber bei Aufnahme einer 2. Beschäftigung zu fragen bzw. zu informieren. Es gibt viele Arbeitgeber, die das prinzipiell ablehnen.
Außerhalb der Semesterferien werden die Arbeitszeiten addiert und dann mit den 20 Stunden verglichen.
Bei allen Fragen zur Sozialversicherung bei Werkstudenten ist die Krankenkasse Ansprechpartner.
Fragen zur Lohn- und Einkommensteuer kann das Finanzamt beantworten.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht kann man den Betriebsrat oder - als Mitglied - die Gewerkschaft fragen.
Gruß
RHW
An wen kann ich mich dann wenden ?