Werden die Nebenkosten richtig abgerechnet?
Hallo zusammen,
Ich hab eine Frage zu den Nebenkosten.
Kurz zur Lage.
Ich wohne mit meiner Frau und zwei Kindern in einer Dachgeschoss Wohnung.
Unser Vermieter wohn im EG.
Um UG hat der Vermieter noch ein großes Schwimmbad, ein Schlafzimmer und einen Wintergarten (das Haus steht am Hang deshalb ist es dort auch nicht unter der Erde.)
Meine Frage ist jetzt.
Die Nebenkosten werden nach qm abgerechnet. Er berechnet bei sich aber nur seine Wohnung im EG. Ist das rechtens?
Bin eigentlich der Meinung das die Räume unten ja auch zu seiner Wohnfläche zählen müsste. Das sind halt nochmal fast 100qm also so groß wie unsere Wohnung. Dadurch wären die Nebenkosten deutlich günstiger.
Hoffe mir kann hier jemand weiter Helfen.
2 Antworten
Gemäß Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung zählen ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent als Wohnfläche. Das Schlafzimmer zählt sowieso zur Wohnfläche. Demnach muss dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung neu machen. Du musst mit dieser Begründung der Nebenkostenabrechnung schriftlich widersprechen. Bedenke, dass du ab Eingang der Abrechnung 12 Monate Zeit hast, den Widerspruch zuzustellen. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt.
Vielen Dank, ja das Schwimmbad hat auch Heizungen. Also müsste es ja dann voll zählen. Der Wintergarten hat glaub keine Heizung.
Habe ich das Recht von meinem Vermieter eine genaue qm Berechnung von seiner Wohnfläche zu bekommen?
Natürlich hast du das Recht. Es ist ja Grundlage des Mietvertrages, wenn die Nebenkosten nur nach qm abgerechnet werden. Ich hoffe, du hast wenigstens einen separaten Stromzähler. Die Pumpe vom Schwimmbad wird einiges an Strom fressen. Auch muss das Wasser ja beheizt werden.
OK danke dann muss ich da nochmal nachfragen. Ja für Strom gibt es zum Glück einen Zähler.
Als Wohnraum zählen nur (soweit ich das richtig im Kopf habe) Räume mit einer Heizung und die wohnlich nutzbar sind. In diesem Fall wäre es nur das Schlafzimmer.
OK Dankeschön.. Dann müsste das Schwimmbad auch gelten, weil es Heizungen hat.
Hier die Quelle.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjU-uzAkLL5AhUI_rsIHRJ7D6AQFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fwoflv%2FBJNR234610003.html&usg=AOvVaw3sXvmw8x9ozT2yNC3EuHQU