Wer zahlt für DSL Kabel reparatur in der Wohnung, Mieter oder Vermieter

7 Antworten

Ist seitens der Telekom eine Störung auszuschließen und Ihr habt nicht selbst ein Kabel verlegt, um den DSL - Anschluss an einer anderern Stelle der Wohnung nutzen zu können, als beim Einzug vorgegeben, dann muss der Vermieter für die Instandsetzung sorgen, die  Euch nicht in Rechnung gestellt werden darf.

Das ist recht einfach.

Es gibt einen Übergabepunkt im Haus. Telekomseitig bis einschließlich zu diesem Übergabepunkt gilt die Hoheit des Telekommunikationsanbieters. Gibt es hier einen Defekt, so ist das Telekom-Unternehmen zuständig. Die Kosten für Arbeiten auf dem Grundstück muß der Grundstückseigentümer übernehmen. Kosten für Arbeiten auf öffentlichem Grund übernimmt die jeweilige Telekom.

Vom Haus-Übergabepunkt bis einschließlich zum Wohnungsübergabepunkt (das ist eine Anschlußdose) ist es Hoheit des Vermieters. Wird hier also ein Fehler festgestellt, muß der Vermieter im Rahmen gewöhnlicher Instandhaltungsarbieten die Beseitigung des Fehlers herbeiführen.  Reparatur- und Instandhaltungskosten gehören zu den Arbeiten, die ein Vermieter ausführen muß, damit der Mieter das Objekt vertragsgemäß nutzen kann. Diese sind daher i.d.R. nicht umlagefähig auf die Miete.

Vom Wohnungsübergabepunkt innerhalb der Wohnung zu den Endgeräten ist es Sache des Mieters, d.h. der Mieter muß hier für ordnungsgemäße Verkabelung und Nutzung sorgen.

PS: Das ist keine Modernisierung, sondern eine Reparatur.

Die Frage ist doch, wem die Kabelanlage gehört. Ich würde mich da nicht auf das Urteil irgendeines Technikers verlassen. Natürlich gibt es hauseigene Verteilungsanlagen. Dann ist es Sache des Vermieters, diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Von Modernisierung ist da nicht die Rede. Das ist eine Reparatur. Wenn es allerdings um das Kabel bis zum Anschluß in der Wohnung geht, dann ist das Sache des Netzbetreibers. Schließlich kassiert er dafür auch Gebühren.

Das Netz der Telekom endet an der TAE-Dose in der Wohnung des Mieters. Dadurch ist die Telekom bis zu diesem Punkt zuständig. Ausnahme der Übergabepunkt ist im Keller zentral für alle Mieter. Dann ist der Vermieter ab diesem Punkt zuständig.

Allgemein ist das eine beliebte Masche der Techniker Störungen anderen zuzuordnen. Ist in Deiner Wohnung den eine TAE-Dose der Telekom (mit Symbol der Telekom)vorhanden? Wenn nicht, war die ausweichende Antwort des Technikers vorauszusehen.

odenwald1  10.04.2015, 16:24

falsch das ist schon lange nicht mehr der fall, nur die Leitung wo bis ins Gebäude reingeht ab da ist es wie mit Wasser, Strom, Gas das Bier des Hausbesitzters. 

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Hallo

Wenn du den Schaden nicht zu verschulden hast, würde ich sagen, dass dein Vermieter das zahlen muss.

Steht im Mietvertrag drin, dass du Internetanschluss bekommst?

Mit freundlichen Grüßen

Maria67