Welche Mittel und Aussichten habe ich, um Mietschulden von einer ehemaligen WG-Mitbewohnerin bei mir einzutreiben?
Hallo,
Ich habe bis zum 31. Dezember 2014 in einer WG gewohnt. Meine damalige Mitbewohnerin, welche im August in die WG eingezogen war, erwies sich als stark inliquid. Da ich immer stellvertretend für die WG die Miete an den Vermieter überwies und wir schonmal wegen Unpünktlichkeiten ermahnt wurden, habe ich, als die Miete im Sept. fällig war, den üblichen (vollen) Betrag überwiesen, obwohl sie mir Ihren Anteil noch nicht übergeben hatte. Ich habe ihr dies mitgeteilt und Sie gefragt, wann Sie mir Ihren Anteil geben könnte. Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie dies erst könne, wenn sie das Kindergeld von Ihrer Mutter sowie die Kaution von Ihrer letzten Wohnung bekommt. Im Oktober passierte das gleiche nur mit dem Unterschied, dass sie mir die Hälfte geben konnte. Damit schuldete sie mir also (bis heute) das 1,5-fache ihres Mietanteils.
Seit ich ihr vor ein paar Monaten ihr in einem sms-Gespräch sie gebeten habe, bald die Schulden zu begleichen, verweigert sie jeden Kontakt. Sie antwortet nicht mehr auf Sms, Facebooknachrichten oder Emails. Anrufe werden weggedrückt. Ein mal habe ich Sie mit unterdrückter Rufnummer erreichen können. Da wurde ich aber sehr unfreundlich abgewimmelt. ich dabei mich über meine rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Ich könnte folgendes einem Richter vorlegen:
- Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
- Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
- Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
- Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
- den SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.
meine Fragen wären nun:
1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?
2.) Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?
3.) Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?
4.) Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?
5.) Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).
6.) Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?
7.) Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?
Ich bin sehr dankbar für jeden Rat den Ihr/Sie mir geben könnt(en). Vielen Dank!
3 Antworten
Unterlagen, aus denen unser Mietvertragsverhältnis zum Vermieter (alle Hauptmieter) hervorgeht.
Für das Innenverhältnis irrelevant.
Nachweise über die laufenden Kosten (Mietvertrag, Strom/Gas-Verträge, Kontoauszüge).
Auch nicht all zu wichtig.
Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Ihre Vorgängerin (auch nachweisbar) den gleichen Betrag mir jeden Monat überwiesen hat.
Hier wird es interessanter
Facebooknachrichtenverlauf, in dem wir über ihre Schulden diskutiert haben (aus dem auch der Betrag hervorgeht).
Gut
en SMS-Nachrichtenverlauf von vor wenigen Monaten, in dem wir ebenfalls kurz über die Schulden gesprochen haben. Ich hätte auch noch ein Gespräch, das ich kurz vor meinem Auszug aufgezeichnet habe, in dem wir über die Schulden gesprochen haben. Aber inzwischen meine ich zu wissen, dass dies nicht rechtlich verwendet werden kann.
Wenn sie mit der Audio-Aufzeichnung nicht vorher einverstanden war ist dies als Beweis unzulässig.
1.) Könnte ich im Falle eines Prozesses den Sachverhalt ausreichend belegen?
Möglicherweise. Anwaltliche Hilfe wäre aber anzuraten. Ansonsten würde ich einfach das gerichtliche Mahnverfahren versuchen. Ist halt blöd, weil die Gerichtskosten von 32,- € + x (je nach Streitwert, wenn dieser > 500,- € ist) weg wären, sofern sie fristwahrend widerspricht. Wenn sie es verpennt, um so besser, Vollstreckungsbescheid hinterher.
Wie würden meine Aussichten ausehen, wenn sie vor Gericht einfach behaupten würde, dass Sie mir das Geld bereits gegeben hat (in Bargeld) oder sich sogar ein falsches Alibi besorgt?
Wenn sie eine Positivbehauptung aufstellt, muss sie diese auch belegen können. Was für ein Alibi? Wenn sie über Monate dort gewohnt hat, wird sich das auch darlegen lassen.
Wie hoch wären die Kosten für einen Prozess, welche ich auszulegen hätte?
Wie hoch ist der Streitwert?
Um Ihre neue Anschrift (sie wohnt auch nicht mehr in der WG) herauszufinden, müsste ich erstmal eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt für etwa 20 Euro beantragen, richtig?
Ja. Ist aber günstiger, wenn mich nicht alles täuscht.
Wäre ein Anwalt sehr ratsam (würde ich gerne meiden um die Investitionskosten nicht noch weiter zu erhöhen).
Im streitigen Verfahren ohne Anwalt aufzutreten ist ungefähr so intelligent, wie einen Ferrari betrunken von der Rückbank aus steuern zu wollen....in der ersten praktischen Fahrstunde.
Wäre der Titel überhaupt etwas Wert?
Was heißt wert? die Summe die tituliert wird, kannst du zu betreiben versuchen, 30 Jahre lang, wobei jeder Vollstreckungsversuch die Frist von neuem beginnen lässt. Alternativ kannst du den Titel auch verkaufen (für ca. 10% des gesamten Forderungswertes).
Wann tritt eine Verjährung der Angelegenheit ein?
Forderungen aus 2014 verjähren am 31.12.2017, Forderungen aus 2015 am 31.12.2018. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens unterbricht die Verjährung für mind. 6 Monate. Ein rechtskräftiger Schuldtitel ist 30 Jahre lang gültig.
Muss ich das bei meinen Forderungen berücksichtigen?
Klar.
Das lässt sich im Internet recht leicht ergooglen. Etwa 80,- € im streitigen Verfahren ohne Anwalt, wenn ich es Recht im Kopf habe.
Also meine kleine Befürchtung ist, dass Sie behauptet, dass Sie mir das ausstehende Geld in Bargeld übergeben hat und ein falscher Zeuge diese fiktive Tat bezeugen würde. Wie würde sich soetwas auswirken?
Das ist einer der Gründe einen Anwalt im streitigen Verfahren anwesend zu haben. Durch geschicktes Fragen und evtl. einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen wären wir bei einer Falschaussage schon im Bereich eines Verbrechens (Meineid) mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Entscheidend ist natürlich auch wie glaubhaft das Gericht den Zeugen einschätzt.
Die 32€ Mahnverfahrenskosten könnte ich dann im Falle eines Widerspruchs auf meine Forderung addieren, oder?
Werden als Nebenforderung mittituliert.
Es ist auch so, dass ich die Kosten für jeden Vollstreckungsversuch auslegen muss und diese dann zu den "Schulden" dazuaddiert werden, oder? D.h. im schlimmsten Fall würde der Gerichtsvollzieher jedes Mal mit leeren Händen zurückkommen und ihre Schulden bei mir würden sich nur noch weiter vergrößern, richtig?
Richtig. Aber wenn du einen Schuldtitel hast bzw. die vollstreckbare Ausfertigung, kannst du erstmal die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Dann muss sie sämtliche Konten, Sparanlagen Bargeldbestände wahrheitsgemäß offen legen. Falsche oder unvollständige Angaben erfüllen regelmäßig den Straftatbestand der falschen Versicherung an Eides Statt.
Bei einer Pfändung kämen selbstverständlich Sachpfändung, Lohnpfändung (direkt beim Arbeitgeber, wenn vorhanden), oder Kontopfändung in Betracht.
Kevin hat an sich schon alles gesagt. Von mir daher nur der Rat, abzuwägen, ob eine gerichtliche Geltendmachung lohnt. Wenn die ehemalige Mitbewohnerin chronisch knapp bei Kasse ist, wird die Vollstreckung kein positives Ergebnis bringen. Man hätte gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen.
Auch dir danke für deine Antwort!
Genau darum geht es (Abwägung ob sich die gerichtliche Geltendmachung lohnt). Dazu brauche ich aber Rat, da ich mich mit dem Drumherum wenig auskenne.
Also chronisch knapp bei Kasse trifft auf jeden Fall schonmal zu. Ich weiß auch, dass sie zahlreiche andere Gläubiger hat und dass ich nicht der erste bin, der den gerichtlichen Weg gehen würde. Ich weiß, dass sie (Stand Dezember 2014) mindestens 2000 bis 3000 Euro an Schulden hatte. Sie hat mit mir damals einiges offenbart, als sie sich noch nicht gegen unsere Freundschaft entschieden hat (wie es nun offenbar der Fall ist). Sie besaß meiner Meinung nach wenig pfändbares Eigentum. Kein Computer, keine Unterhaltungselektronik sonstiger Art. Einen 15 Jahre alten Fernseher. Sperrige Möbel, die sie mal gebraucht geschenkt bekommen hat. Ein iPhone (keine Ahnung wie alt) wäre auch so ziemlich das einzige. Kleidung ist wahrscheinlich nichts wert. Eine Handtasche unbekannten Werts. Wenn Sie mal Geld übrig hat, scheint sie es eher zu verkonsumieren. Sie hat kein pfändbares Einkommen. Ihr Gehalt vom FSJ betrug gerade mal 500€. Im April sagte sie mir, dass sie aber auch das krankheitsbedingt unterbrochen (oder abgebrochen?) hat weil sie vom Arzt krankgeschrieben wurde (aus wohl psychischen Gründen).
Meine Sorge ist daher, dass selbst wenn ich den gewünschten Titel bekommen würde, der Gerichtsvollzieher beim Vollstreckungsversuch immer mit leeren Händen zurückkehren würde und sich die Schulden bis in alle Ewigkeiten vergrößern werden.
Achso, das ganze hängt natürlich auch davon ab, wieviel Macht ein Gerichtsvollzieher eigentlich in Deutschland hat
Kontopfändung darf er glaube ich erst ab einem Einkommen von 1100€, richtig?
muss er seine Besuche eigentlich ankündigen (Schuldner könnten dann ja Wertsachen beiseiteschaffen)?
Kontopfändung darf er glaube ich erst ab einem Einkommen von 1100€, richtig?
Ja und nein. Geht der Bank des Schuldners ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu ist sie verpflichtet als Drittschuldner umgehend den Zugriff auf das Konto durch den Schuldner zu verwehren (und ggf. sämtliche anderen Geldanlagen beim gleichen Kreditinstitut).
Dann kann der Schuldner binnen 4 Wochen Antrag auf Einrichtung bzw. Führung des Girokontos als Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO beantragen und hätte einen Freibetrag von 1.075,- € im Monat als unpfändbaren Betrag zur Verfügung. In jedem anderen Fall muss die Bank den Anspruch des Gläubigers befriedigen.
Vielen Dank für deine Antwort!
Und Entschuldigung, dass ich den Streitwert nicht genannt habe. Ihr vereinbarter Anteil betrug 320.- pro Monat. Da Sie mir im Oktober 150 gegeben hat, wären das insgesamt 490.-. Allerdings habe ich vom Strom- und Gasanbieter etwas Geld zurückbekommen. Davon müsste Sie ca. 40 Euro zurückbekommen. Muss ich das bei meinen Forderungen berücksichtigen?
Wieviel würde bei einem Streitwert dieser Größe ein Prozess etwa kosten?
Also meine kleine Befürchtung ist, dass Sie behauptet, dass Sie mir das ausstehende Geld in Bargeld übergeben hat und ein falscher Zeuge diese fiktive Tat bezeugen würde. Wie würde sich soetwas auswirken?
Die 32€ Mahnverfahrenskosten könnte ich dann im Falle eines Widerspruchs auf meine Forderung addieren, oder?
Es ist auch so, dass ich die Kosten für jeden Vollstreckungsversuch auslegen muss und diese dann zu den "Schulden" dazuaddiert werden, oder? D.h. im schlimmsten Fall würde der Gerichtsvollzieher jedes Mal mit leeren Händen zurückkommen und ihre Schulden bei mir würden sich nur noch weiter vergrößern, richtig?
Kann ich mir die Kosten in etwa so vorstellen?
http://www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html
wenn ich den Titel für 10% verkaufen würde... wäre das ja ein Riesenverlust, da ich damit gerade mal die Kosten für die Melderegisterauskunft und das Mahnverfahren decken könnte. Dann würde ich also auf den Schulden, Anwalts- und Prozesskosten sitzen bleiben. Aber danke, du wolltest wahrscheinlich diesen Fakt nur nicht unerwähnt lassen.