Ich wohne seit 2 Jahren im 1 OG. Unter uns sind Gewerbetreibende. Unsere Haustür liegt hinter dem Haus. Man kann sue von zwei Seiten erreichen. Der rechte Zugang ist über 4 Meter auf 90 cm verengt und der längere Weg zur Haustür. Der linke Zugang, also seitlich der Guebelseite wird von einem Gewerbetreibenden für seine Bullis zum Be und Entladen benutzt. Ist aber der kürzere Weg. Dieser Seiteneingang ist fteizuhalten wenn jemand, also auch wir privaten Leute etwas ausladen müssen oder Möbel geliefert kriegen usw.
Jeder benutzt den kürzeren Eingang auch mit Fahrrad. Da ich eine Lungenerkrankung habe bin ich darauf angewiesen meinen schweren Einkauf bis zur Haustür zu fahren mit meinem Roller. Das habe ich der Hausverwaltung mehrmals mitgeteilt und den Gewerbetreibenden. Auf der rechten Seite komme ich mit dem Roller nicht durch die enge Zufahrt ohne Gefahr mir Kratzer am Fahrzeug zu holen. Seit 2 Jahren hat der Gewerbetreibende behauptet es wäre seine Seite links des Hauses, er habe diese mitgemietet, ich hätte kein Durchfahrtsrecht...... Es würde ein Schild am anderen Ende des Hauses rechts stehen "zu den Häusern..... Nr.....".
Monatelang habe ich due Hausverwaltung gefragt, wie sich das mit Wegerecht verhält, das ich Gehbehindert bin und auf den Roller angewiesen...... Rechts kann nicht durchfahren kann ohne die Gefahr mir ein Kratzer am Fahrzeug zu holen und ich mit Einkauf nicht durch 90 cm Wegbreite fahren kann.
Ich habe nie eine Antwort erhalten. Im Grundbuch ist kein eingetragenes Wegerecht verzeichnet. Der Gewerbetreibende wurde nur angehalten den hinteren Zugang zum Haus fteizuhalten, weil er ständig Ware bis vor unsere Haustür abgestellt hat und auch den linken Zugang selbst oft Zustellt.
Daraus habe ich geschlossen das ich also links ein Zugangsrecht habe. Nun musste ich links wieder mit vollgeladenen Roller zur Haustür. Handwerker hatten sich breit gemacht. Ich bat darum das sie Platz machen sollen. Sie haben mich nur dumm belächelt.! Also fuhr ich an denen knapp vorbei. Nun hat der Gewerbetreibende bei der Hausverwaltung behauptet ich hätte einen seiner Mitarbeiter mit dem Roller gestreift und ihn fast lebensgefährlich verletzt. Das ist übertrieben und eine Lüge. Ich hätte nicht den rechten Zugang zum Haus benutzt wo ich nur Wegerecht hätte. Nun hat mich die Hausverwaltung bzw der Anwalt der Vermieterin abgemahnt! Und redet das erstmal davon, daß ich links kein Zugang zum Haus hätte! Es würde nicht erwähnt das mein Roller vollgeladen war, monatelang haben sie mir wegen dem Wegerecht keine Antwort gegeben und anscheinend dürfen nur vollgeladene Autos dort ausladen.
Muss ich das so hinnehmen?! Ich finde keine Urteile dazu. Wie gesagt ich bin Lungenerkrankung, habe 100 %Schwerbehinderung und ein G.
Danke
zu den Häusern....".
Vielen Dank für die Antwort. 😊
Momentan ist etwas angespannt, mit dem Nachbar von Haus 1. An seinen Haus muss man nämlich ein Stück vorbeifahren. Er hat auf dem Zufahrt Stück seine Mülltonnen stehen (trotz Hof und Garage) und es ragen von seinem Grundstück, das ca. 2m höher liegt, etliche Pflanzen in die Einfahrt, regelmäßig schleifen die am Auto entlang. Müssen wir das akzeptieren?