Was versteht man unter einer Pfändungsschutzklage?

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Die Pfändungsschutzklage bleibt oftmals das einzige noch verbleibende Mittel sich vor einer Kontopfändung eines Gläubigers zu schützen. Alle Einahmen die unter der Pfändungsfreigrenze liegen z. Bsp. ALG 2, Renten oder andere Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden. Beantragen kann man die Pfändungsschutzklage beim Amtsgericht kostenlos. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet auf Wunsch des Kontoinhabers das gesamte Guthaben innerhalb der nächsten 7 Werktage an ihn/sie auszuzahlen.

Damit klagt man gegen die z. B. Pfändung eines Kontos, oder gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der beim Arbeitgeber vorliegt.

Einzureichen beim örtlichen Amtsgericht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.