Was tun, wenn Gläubiger sich weigert, Pfändung aufzuheben, obwohl Forderung bezahlt ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kann dir das Amtsgericht helfen, aber leider auch kein anderer.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde vom Amtsgericht ausgestellt.

Wenn dann also überwiesen wird, udn die Pfändung nicht aufgehoben wird, sowäre das AG auch die richtige Stelle.

Der von Dir geschilderte Fall kann aber nur in ungünstigen Fällen auftreten, nämlich wenn:

  1. Du von einem anderen Konto zahlst, als dem was gepfändet wurde, oder

  2. Deine Bank pennt.

Wenn einer Bank nämlich ein PÜB vorliegt, dann geben die von sich aus frei, wenn Du denen sagst, OK, ihr dürft überweisen. Wenn man das Geld dafür irgendwo leiht, oder auf einer anderen Bank, oder unter dem Kopfkissen hat, sollte man mit dem Geld zur Bank gehen, damit die das überweisen. Dann machen die das Konto frei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Fear24 
Fragesteller
 13.03.2014, 15:31

Du hattest Recht. Ich habe heute bei der Pfändungsstelle der Postbank angerufen und habe denen gesagt, dass sie den Pfändungsbetrag von meinem Konto an meinen Gläubiger überweisen sollen. Seitdem gibt es keine Pfändung mehr auf meinem Konto. Das wurde mir auch persönlich am Schalter bei der Postbank gesagt. Über alles weitere Geld, was nun auf meinem Konto landet, kann ich nun frei verfügen. Danke für deine hilfreiche und korrekte Antwort nachträglich =)

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“Der Pfändungsbeschluss wurde vom Amtsgericht ausgestellt.“

Das ist leider nicht immer so.

In meinem Fall hat das Finanzamt gepfändet und die scheinen ja niemanden fragen zu müssen...

Das war im Februar 2019. Es geht um ca. 3.000€.

Im selben Monat (Februar 2019)!habe ich verspätet die ESE/ UStE abgeben. Laut meinen Erklärungen bekomme (!) ich jetzt ca. 5.000€.

Das Geld wurde gestern überwiesen. Das Konto ist aber immer noch gepfändet und wieder handlungsfähig zu sein, habe ich meine Bank gebeten dem Finanzamt jetzt die ca. 3.000€ zu überweisen.

Ich wurde dazu gezwungen (!). Anders kann ich nichts machen. Mein Konto ist jetzt ausreichend gedeckt, aber trotzdem noch zu Unrecht gepfändet.

> Gerade will ich klären in wie weit ich dem Finanzamt München einen Mahnbescheid über Coburg schicken kann.

Ich wüsste nicht warum das nicht gehen sollte.

Danke im Voraus

Es gibt die sogenannte Vollstreckungsabwehrklage:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/767.html

Wenn trotz erfolgter Erfüllung weiter vollstreckt wird, kann die gegen den Gläubiger erhoben werden. Wäre doch ein netter Revancheakt.