War das strafbar und kann ich dafür belangt werden?
Moin, ich bin Justus.
Vor 3 Jahren habe ich für 4 Tage Limonade in einer wohlhabenden Gegend, bestehend aus Rentnern verkauft. Jeder, der vorbei kam, hat natürlich was gekauft, schon aus Mitleid gegenüber mir, mich erfolglos stehen zu lassen.
Insgesamt habe ich knapp 100 Euro damals eingenommen, das war viel Geld für mich. Nun ist meine Frage: Kann ich dafür Strafrecht verfolgt werden?
3 Antworten
Der nicht angemeldete Verkauf (keine Gewerbanmeldung) war eine Ordnungswidrigkeit udn keine Straftat.
Die Sache ist verjährt.
Ich liebe lebensnahe Sachverhalte!
Wohlhabende Rentner schaukeln im SUV durch die Gegend.
Die würden Dich erst bemerken, wenn Du Dich auf der Straße festklebst. Manche sogar dann nicht, weshalb die Letzte Generation solche Viertel von ihren Aktionen ausnimmt.
Netter Versuch, aber der Sachverhalt stimmt einfach nicht.
Wie alt warst Du damals? Die Strafe richtet sich nach Deinem Alter Die Stadt kann zudem den Limonadenverkauf durch Auflagen einschränken oder gar verhindern.
Damit bist Du strafunmündig. Aber Deine Eltern können bestraft werden, wenn Du Dich nicht an die Auflagen der Stadt hälst.
Unter 14