Holding: Versteuerung von Einnahmen aus Erträgen und Miete?

Unternehmenskonstrukt - (Steuern, Ertrag)

1 Antwort

Bei Deinem Studium hast Du dich wohl mehr auf Ingenieur und weniger auf Wirtschaft konzentriert.

Du solltest Dir für Dein Vorhaben unbedingt einen Berufskollegen von mir aus Deiner Gegend suchen, der Dir als Gründercoach zur Hand geht. Diese Leistungen werden übrigens subventioniert.

Die Banken, die Dir das Geld geben sollen, werden allein schon über Deine Konstruktion den Kopf schütteln. 1-2 GmbHs (Mindestkapital je 25.000,-, bei laufenden Betrieben evtl. mehr) über eine UG als Holding zu steuer und eventuell Grundstücke für hunderttausende kaufen, die ein Mindestkapital von 1,- Euro (wenn meine Mandanten gründen mindestens 300,- Euro) hat.

Eine Gesamtfinanzierung des Vorhabens (leider keine Summen angegeben) geht vermutlich nur mit einer Kombination aus öffentlich geförderten Krediten, KfW, Landesbürgschaftsbank, Landesinvestitionssbank usw.

Es gäbe da mit 2 übernommenen Betrieben übrigens sehr schöne Möglichkeiten.

Die vorausgeschickt, kann man Deine Frage nur als ein kleines Buch beantworten, denn es käme als erstes nun die Frage, "Willst Du Ergebnisabführungsverträge zwischen den operativen Gesellschaften und der Holding schließen, oder nicht?"

Grundsätzlich ist es so:

1. jede GmbH versteuert ihren Gewinn. Verluste können nur in den Folgejahren mit den dann erzielten Verlusten verrechnet werden.

2. ausgeschüttet Gewinn an die Holding werden dort nur zu 5 % besteuert (also von 1.000,- Euro Ausschüttung gehen 50 in die Steuerberechnung). Die Vermietungsgewinne muss die Holding natürlich voll versteuern.

3. GmbHs haben (im Gegensatz zu natürlichen Personen) keine Grundfreibeträge.

4. Der Steuersatz für GmbHs ist in Deutschland "flatt" 15 %.

5. Dazu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe von dem Hebesatz der Gemeinde abhängig ist, wo sich die Betriebsstätten befinden.

Mit Deinen Zahlungsströmen musst Du vorsichtig sein, denn die Mieten müssen z. B. Marktüblich sein, wie auch Dein(e) Gehalt(Gehälter), sonst kann das als (sehr steuerschädliche) verdeckte Gewinnausschüttung bewertet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
greenhorn01 
Fragesteller
 26.05.2016, 10:22

Hallo wfwbinder,

im Studium wurde die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften nur oberflächlich behandelt, so dass für
derartige Konstruktionen auf Grund der hier vorliegenden Komplexität leider kein Spielraum im Lehrplan vorhanden ist.

Hinter der Idee einer Holding steckt in diesem Fall die Bürgschaftsbank, mit der ich bereits in Kontakt stehe. Durch
die sich hier ergebenen Steuervorteile schafft man einen größeren finanziellen Spielraum bei der Aufnahme von Finanzprodukten der KfW (Kapital für Gründer, ERP Universell usw.).

Leider werden Beratungskosten für Gründer nur einmalig mit max. 2.000 EUR subventioniert, was den Handlungsspielraum
sehr begrenzt. Zum Vergleich: eine von der Bank geforderte
Plausibilitätsbescheinigung durch einen externen Berater kostet 4.5000 EUR und ist bei diesem Vorhaben unerlässlich. Somit bleiben mir nur wenige Möglichkeiten, um an qualifizierte Informationen zu gelangen, ohne hohen Kapitaleinsatz, welches im Falle des Scheiterns der laufenden Verhandlungen nicht zu sehr weh tun würde, denn das Geld wäre dann salopp gesagt „futsch“.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Gang zum Steuerberater unumgänglich sein. Vorerst benötige ich die hier abgefragten Informationen lediglich zur Berechnung des Gesamtkapitalbedarfs,
einschließlich Verzinsung, Versteuerung etc.   

Wäre denn ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der operativen Gesellschaft und der Holding in diesem Fall ratsam oder sollte man über andere Verträge das Geld zur Tilgung des Darlehns aus der GmbH holen?

Wfwbinder, ich danke dir für deine Antwort, damit komm ich schon wieder ein Stück weiter.

Gruß, Sven

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wfwbinder  26.05.2016, 11:06
@greenhorn01

 eine von der Bank geforderte Plausibilitätsbescheinigung durch einen externen Berater kostet 4.5000 EUR und ist bei diesem Vorhaben unerlässlich.

Da solltest Du mal den Kreis der Berater überprüfen, mit denen Du arbeitest, oder ich muss mal ganz schnell meine Preise anpassen.

Eine Plausibilitätsbescheinigung für die man 4,5 Arbeitstage abrechnet? Ich drücke es mal ganz zurückhaltend aus "schlicht eine Frechheit." Die Plausibilitätsbescheinigung ist ein Abfallprodukt des Gründercoachings.

Gegen die Holdingstruktur ist ja nichts einzuwenden, aber eine UG als Basis bei den Summen, die bewegt werden müssen, sieht nciht gut aus.

Ergebnisabführungsvertrag + Organschaft hat einfach den Vorteil, das die Ergebnisse der Betrieb verrechnet werden. Gmbh 1 gewinn 100.000,- GmbH 2 Verlust 50.000,-, versteuert werden nur 50.000,-.

Ohne Ergebnis Abführung versteuert GmbH 1 100.000,- und du hoffst, das GmbH 2 im nächsten Jahr Gewinn macht, um den Verlustvortrag nutzen zu können.

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EnnoWarMal  26.05.2016, 10:51

...und 2x Grunderwerbsteuer, die sich bei entsprechender Gestaltung gänzlich vermeiden ließe oder - wenn man einen Zeithorizont von fünf Jahren hat - in Höhe von 6% der Steuer.

Außerdem ist zu hinterfragen, ob die GmbH steuerliche Verlustvorträge hat, und falls ja, ob es stille Reserven gibt, die diese Verluste decken.

Hier kann man ziemlich leicht eine Menge Steuern erzeugen, ohne dass auch nur ein Cent Geld bewegt wird.

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greenhorn01 
Fragesteller
 26.05.2016, 11:07
@EnnoWarMal

...und 2x Grunderwerbsteuer, die sich bei entsprechender Gestaltung gänzlich vermeiden ließe

Die Idee die Übernahme als Asset-Deal zu gestalten stand bereits im Raum, ist auf Grund der Zertifizierung der GmbH leider so nicht möglich, da Zertifizierungen nicht übertragbar sind. Des weiteren würde ich nach einem Asset-Deal als gelisteter Lieferant bei meinen Kunden raus fallen, was ich auf jeden Fall vermeiden will.

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greenhorn01 
Fragesteller
 26.05.2016, 17:02
@wfwbinder

Sie können mir gerne Ihre Kontaktdaten via PN zukommen lassen. Ich würde mich in den kommenden Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.

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NasiGoreng  29.05.2016, 18:45

Ein angehender Wirtschaftsingenieur mit Ausrichtung Existenzgründung hat kurz vor Ende seines Studiums keine Ahnung vom Gesellschafts- und Steuerrecht und keine Vorstellung der kostenmäßigen Größenordnung von diesbezüglichen Beratungsleistungen. Man kommt aus dem Staunen nicht heraus.

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greenhorn01 
Fragesteller
 30.05.2016, 08:38
@NasiGoreng

Sorry stimmt. Bevor ich das nächste Mal ein Unternehmen erwerbe, mach ich zuvor eine Ausbildung zum Steuerberater und Rechtsanwalt! 

life could be so easy

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wfwbinder  30.05.2016, 09:15
@greenhorn01

Das muss bestimmt nicht sein. Sehe es Leuten wie mir und anscheinend auch @NasiGoreng bitte nach, das wir von einem Studium zum Wirtschaftsingenieur mehr erwartet haben, als dort wohl gelehrt wird.

Aber auf der anderen Seite sind die von Dir gestellten Fragen zu den Gesellschaftsrechtlichen Themen auch ziemlich speziell. Dazu fehlen Dir als frischem Absolventen der Uni eben noch praktische Erfahrungen.  Natürlich geht nach dem Gesetzestext von GmbHG, oder HGB sehr viel, aber Gesetzestext und Umsetzung sind oft zwei Paar Schuhe. 

Wenn z. B. in Förderbedingungen steht, das als Rechtsform auch die UG in Frage kommt, bedeutet es noch nicht, dass Deine Hausbank, über die ein großer Teil der geförderten Finanzierungen beantragt werden muss, dabei auch mitspielt. Es herrscht Vertragsfreiheit.

Ich bin am 01. 04. 1972 in die Lehre gekommen, habe die im März 1974 abgeschlossen, im Januar 1979 die StBv Prüfung gemacht udn im März 1986 die zum StB. Danach Ökonomie und Rechtswiss. studiert und ob Du es glaubst oder nicht, ich lerne praktisch täglich noch etwas dazu.

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